Ich habe allerdings gelesen, dass bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes Steuernachzahlungen ab
| 08.09.2009 17:52 |
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Familienrecht
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Sehr geehrte(r) Frau/Herr Rechtsanwältin/anwalt,
ich lebe seit Jnui 2009 von meiner Frau getrennt. Nach Mitteilung meiner Einkünfte (2006 - 2008) errechnete der Anwalt meiner Frau einen bestimmten Betrag. Hierbei ging er von den Einkünften der letzten 3 Jahre aus (ich bin selbständig tätig) und ermittelte die Steuern anhand der Splitting-Tabelle. In meinen ihm übersandten Unterlagen waren auch Steuerbescheide (erstellt im Abril 2007 und Mai, bzw. Oktober 2008) mit Nachzahlungspflicht für die Jahre 2004 und 2005. Die Zahlungen hierfür erfolgten in den Jahren 2007 und 2008. Diese Zahlungen wurden von ihm nicht berücksichtigt. Ich habe allerdings gelesen, dass bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes Steuernachzahlungen abzugsfähig sind. Wie sieht die Rechtslage dazu aus? Gibt es Urteile die diese Berücksichtigung von Steuernachzahlungen bestätigen? Oder gibt es sonstwie Literatur, wo ich das nachlesen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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