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Ich habe allerdings gelesen, dass bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes Steuernachzahlungen ab


| 08.09.2009 17:52 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von




Sehr geehrte(r) Frau/Herr Rechtsanwältin/anwalt,
ich lebe seit Jnui 2009 von meiner Frau getrennt. Nach Mitteilung meiner Einkünfte (2006 - 2008) errechnete der Anwalt meiner Frau einen bestimmten Betrag. Hierbei ging er von den Einkünften der letzten 3 Jahre aus (ich bin selbständig tätig) und ermittelte die Steuern anhand der Splitting-Tabelle. In meinen ihm übersandten Unterlagen waren auch Steuerbescheide (erstellt im Abril 2007 und Mai, bzw. Oktober 2008) mit Nachzahlungspflicht für die Jahre 2004 und 2005. Die Zahlungen hierfür erfolgten in den Jahren 2007 und 2008. Diese Zahlungen wurden von ihm nicht berücksichtigt. Ich habe allerdings gelesen, dass bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes Steuernachzahlungen abzugsfähig sind. Wie sieht die Rechtslage dazu aus? Gibt es Urteile die diese Berücksichtigung von Steuernachzahlungen bestätigen? Oder gibt es sonstwie Literatur, wo ich das nachlesen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 156 weitere Antworten zum Thema:
Trennungsunterhalt Berechnung
Antwort vom
08.09.2009 | 18:09
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Bei der Berechnung des zu zahlenden Unterhalts wird das bereinigte Nettoeinkommen zu Grunde gelegt. Dies bedeutet, dass vom Bruttoeinkommen auch Einkommens- und Kirchensteuer abzuziehen.
Nach ständiger Rechtsprechung beinhaltet dies auch, dass Steuernachzahlungen bei der Berechnung des Unterhalts Berücksichtigung finden müssen.
Nachzulesen ist dies in juristischen Kommentaren (z.B. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 67. Auflage, §1361 Rn. 46, knapp aber mit weiteren Nachweisen). Eine Rechtsprechungsübersicht finden Sie in der Neuen Juristischen Wochenschrift 2007, S. 2375 ff. und S. 2382 ff. Die Neue Juristische Wochenschrift sollten Sie in jeder Universitätsbibliothek, an der auch Jura gelehrt wird, finden. Möglicherweise können Sie die entsprechenden Ausgaben auch über die Fernleihe bei Ihrer örtlichen Bibliothek bestellen.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Müller
(Rechtsanwalt)


Bewertung des Fragestellers 2009-09-10 | 09:04


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