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Wenn die Scheidung für Anfang Juli festgelegt wurde, muss ich dann für Juli noch Trennungsunterhalt


| 23.05.2010 19:53 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,

wenn die Scheidung für Anfang Juli festgelegt wurde, muss ich dann für Juli noch Trennungsunterhalt (voll) zahlen?

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 624 weitere Antworten zum Thema:
Scheidung Trennungsunterhalt Familienrecht
23.05.2010 | 20:18

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
676 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich zu Ihren Fragen sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:

Grundsätzlich muss der Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt werden. Die Scheidung wird dann rechtskräftig, wenn das Scheidungsurteil den Parteien des Rechtsstreits zugestellt worden ist und die Berufungsfrist (1 Monat ab Zustellung) abgelaufen ist.

Dann ist nämlich gegen das betreffende Scheidungsurteil kein ordentliches Rechtsmittel (mehr) zulässig, so dass man von Rechtskraft spricht.

Sollte dieser Zeitpunkt in die Mitte eines Monats fallen, so ist der Trennungsunterhalt natürlich nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt für den betreffenden Monat zu zahlen.

Nachfolgend habe ich Ihnen einen sehr interessanten Link mit weiterführenden Informationen zu diesem Thema beigefügt:

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/wielangetrennungsunterhalt.htm


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmes Pfingstwochenende!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774


Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de

Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)

Bewertung des Fragestellers 2010-05-24 | 06:54


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