Frage geschrieben am 14.01.2010 20:55:16

Betreff: Trennungsunterhalt - Noch-Frau könnte arbeiten......


Rechtsgebiet: Familienrecht
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 595
Guten Abend!
Ich habe mich im August nach 6 Jahren Ehe von meiner Frau getrennt. Obwohl sie mehrmals erwähnt hat,das sie keinen Unterhalt von mir haben möchte, überweise ich ihr 450€ mtl.

Nun befinde ich mich, auf Anraten, seit diesem Monat wieder in Stkl. 1 mit einem Nettoeinkommen von ca. 1700€ inkl. geleisteter Überstunden.Meine Noch-Frau hat vermutlich einen Minijob (400€). Trotz ihrer 2 Kinder (11 + 16 Jahre) aus anderen Ehen(850 € Kindesunterhalt) könnte sie aus meiner Sicht durchaus ganztags arbeiten. Die Kinder sind von 7-15 aus dem Haus. Eine Anwältin rechnete einen Trennungsunterhalt von 650€ aus......

Meine Frau ist im Grundbuch als Eigentümerin zweier EFH eingetragen, die sie von ihren Eltern überschrieben bekommen hat.
Eines bewohnt sie nun mit den Kindern und zahlt "Miete" an ihre Eltern zur Finanzierung des Hauses.

Kann das so richtig sein? Meine Noch-Frau muss doch arbeiten gehen?!

Danke im Voraus für die Unterstüzung


Antwort geschrieben am 14.01.2010 21:23:34
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11, 07749 Jena, Tel: 03641801257, Fax: 032121128582
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Hier besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, § 1361 BGB. Derjenige von den Eheleuten, der weniger Einkommen hat, hat den Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Soweit die Frau also weniger verdient, die Bedürftigkeit also gegeben ist und Sie auch leistungsfähig sind, müssten Sie ihr grundsätzlich auch Trennungsunterhalt zahlen.

Hier sind natürlich auf Seiten der Frau insbesondere das Eigentum an den Häusern und die sonstigen Einnahmen aus Minijob und Unterhalt zu berücksichtigen.

Nach § 1361 Absatz 2 BGB muss die Frau sich hier auch um eine Vollzeitstelle bemühen. Die Kinder, die sie betreut, sind in einem Alter, da sie nicht mehr den ganze Tag betreut werden müssen.

Die Frau ist also gehalten, sich einen Vollzeitjob zu suchen.

Der von der anderen Anwältin errechnete Unterhalt ist mit 650 € zu hoch angesetzt. Hier sind auf Seiten der Frau noch die Eigentumsverhältnisse an den Häusern zu berücksichtigen. In Zahlen lässt sich das alles aber nicht genau ausdrücken, da genaue Angaben fehlen.

Von Ihrem Einkommen sind auch noch weitere Abzüge vorzunehmen.

Der Unterhalt, den die Frau für die anderen Kinder bekommt, ist nur teilweise auf ihr Einkommen anzurechnen.

Mit der freiwilligen Zahlung von 450 € monatlich sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Darüber hinaus hat die Frau auch auf den Trennungsunterhalt verzichtet. Von daher müssten Sie eigentlich gar nichts zahlen.

Sollte die Frau hier also mehr als die 450 € verlangen wollen, können Sie dagegen angehen und sollten ggf. auch einen Anwalt beauftragen.

Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt


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