Trennungsunterhalt + nachehelicher Unterhalt
18.01.2011 15:22 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Guten Tag,
eine Bekannte von mir lebt gerade in Trennung und erhält laut einem Beschluss des Amtsgerichtes Braunschweig momentan 600,- Euro Trennungsunterhalt (da der Rest des Unterhaltes verwirkt ist, und zwar durch die Beziehung meiner Bekannten zu einem vorbestraften Mann, der öfters zu Besuch im gemeinsamen Haus war, und Polizeieinsätze provuzierte. Meine Bekannte hat dies zugelassen, nichts dagegen unternommen da Sie in diesen Situationen meistens nicht zurechnungsfähig da betrunken war, und immer noch alkoholkrank ist. Das Gericht sah hierin einen schweren Verstoß gegen die eheliche Solidarität und somit den Unterhalt zum großen Teil verwirkt (Der Gegner verdient ca. 3800,- Eu netto)... Die Anwältin meiner Bekannten hatte seinerzeit hiergegen leider nichts unternommen. Nun geht es aktuell um den nachehelichen Unterhalt:
Die Frage ist nun, auf welcher Basis berechnet sich der nacheheliche Unterhalt ? auf der Basis des Beschlusses über den des Trennungsunterhaltes? Oder auf Basis der aktuellen Einkünfte des Gegners, und hat man in einem neuen Verfahren evtl. die Möglichkeit gegen die Verwirkung vorzugehen ? den die Verwirkung ist doch auf Grund der verminderten Zurechnungsfähigkeit etwas zweifelhaft ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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