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Frage geschrieben am 17.04.2011 11:32:01

Trennungsjahr- Mann zahlt keinen Kindesunterhalt

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1329
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrter Anwalt,

mein Mann und ich sind erst frisch getrennt, der Schriftwechsel zwischen unseren Anwälten ist erst angelaufen, die Unterhaltsberechnung läuft. Meine Anwältin hat jedoch, um den Lebensunterhalt zu sichern, einen vorläufigen Betrag gefordert, den er überweisen musste. Er hat nicht gezahlt, nicht einmal das Kindergeld welches er seit der Geburt bezieht.
Jetzt will er seinen Sohn sehen, ich bin grundsätzlich dafür und finde es gut, dass er sich nun endlich mal kümmern will. Aber muss er nicht ersteinmal zahlen?

Danke für eine Antwort!

Freundliche Grüße


Antwort geschrieben am 17.04.2011 13:06:43
Rechtsanwältin Claudia Bertram
Von-Ketteler-Str. 1C, 31137 Hildesheim, Tel: 05121/41977 oder 0177/3300856, Fax: 05121/605654
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Sehr geehrte Fragestellerin,

gern beantworte ich Ihnen Ihre Frage anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und des angebotenen Einsaztes wie folgt:

Ihre Frage ist mit einem klaren "Nein" zu beant-worten. Der Kindesvater muß nicht erst Unterhalt zahlen, bevor er sein Kind sehen kann.

Die Frage, ob Ihr Mann ein Recht hat, regelmäßigen Kontakt zu seinem Sohn zu haben, ist auf jeden Fall unabhängig davon zu betrach-ten, ob er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auch ein Vater, der finanziell nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, hat ein Recht darauf, sein Kind regelmäßig zu sehen. Für die Frage, ob ein regelmäßiges Umgangsrecht zu gewähren ist, ist allein das Kindeswohl ent-scheidend. Grundsätzlich ist es für das Kind förderlich, wenn es regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater hat, es sei denn, dieser gefährdet durch sein Verhalten das Kindeswohl. Dies ist dann immer eine Einzelfallentscheidung, und nach dem von Ihnen geschilderten Fall sind meines Erachtens keinerlei Anhaltspunkte dafür gegeben, daß ein Kontakt zwischen Vater und Sohn das Kindeswohl beeinträchtigen würde.

Da Sie ja bereits anwaltlich vertreten sind und der Schriftwechsel bereits läuft, gehe ich davon aus, daß Ihre Anwältin die Ihnen zustehenden Unterhaltsansprüche für Sie durchsetzen wird.

Schließlich darf ich Sie darauf hinweisen, daß dieses Portal nur einer ersten rechtlichen Einschätzung dient und eine vollständige Rechtsberatung nicht ersetzen kann und soll. Denn möglicherweise ergibt sich eine andere Einschätzung der Rechtslage, sollten sich wesentliche Details ändern oder versehntlich weggelassen worden sein.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben. Sollten Sie noch eine Frage haben, können Sie gern die einmalige kostenlose Nachfragemöglichkeit nutzen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Antwort entsprechend bewerten würden.
Gleichzeitig wünsche ich Ihnen noch einen schönen Sonntag!

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Claudia Bertram


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Trennungsjahr- Mann zahlt keinen Kindesunterhalt | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2011-04-29
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