Trennung/Scheidung: Welchen Anteil vom Haus bekommt Frau?
15.01.2011 13:59 |
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Familienrecht
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Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
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Meine Frau will sich (leider) von mir (sehr bald) trennen (und danach wahrscheinlich scheiden). Was ist ihr Anteil des Hauses (od. unseres Vermögens)?
Hier die Fakten:
- 1997-11 habe ich ein Haus für 500.000 DM (~255.000 €) gekauft. Die Gebühren waren etwa 7.000 DM (3.600 €). Demnach war der Kaufpreis 260.000 €.
- Das Grundbuch läuft nur auf meinen Namen.
- Die Anzahlungen waren ~50.000 € von mir und ~50.000 € von meinen Eltern. Das resultierende Darlehen war 157.000 € (inkl. 7.000 € für Gebühren).
- 1999-09 (zwei Jahre nach dem Kauf) haben meine Frau und ich geheiratet (wir waren seit 1992 zusammen). Wir haben keinen Ehevertrag.
- 2002 kam unser erstes- und 2005 unser zweites Kind zur Welt.
- Vor 2002 (Geburt 1. Kind) hat meine Frau weniger verdient (und daher beigetragen) als ich. Nach der Geburt hat sie bis etwa 2006 nicht gearbeitet.
- Seit etwa 2005 zahlt meine Frau (von unserem gemeinsamen Konto) monatlich 188 € in ihre Kapitallebensversicherung ein (insgesamt ca. 11.000 €).
- 2010-11 wurde der derzeitige Marktwert von einem Makler geschätzt (281.089 €).
- Am 1.12.2010 betragen (laut Kontostand) die verbleibenden Schulden 67.000 €. Das scheint zu bedeuten, dass seit dem Kauf (1997) 190.000 € und seit dem Darlehen (1997) 88.000 € abbezahlt wurden.
- Meine Eltern haben "mir" (nicht "uns") über die Jahre insgesamt 74.000 € für Sondertilgungen gegeben. (Das wäre quasi mein Erbe.)
- Die Eltern meiner Frau haben ihr/uns kein Geld für Tilgungen oder größere Renovierungen gegeben.
- Der Anteil der abbezahlten Tilgung (seit dem Darlehen) von meiner Frau und mir scheint 14.000 € zu betragen (88.000 € abbezahlt minus 74.000 € von meinen Eltern).
- 2010-12 bestätigt sie, dass sie sich von mir trennen wird.
Meine Frage:
Welcher Anteil des Hauses steht meiner Frau zu, bezüglich:
- der Tilgungen (gesamt vs. nur unsere gemeinsamen Beitrage)?
- des Wertzuwachs (gesamt vs. Anteil an Gesamttilgungen vs. Anteil an „unseren" Tilgungen)?
- des Wertes des Mobiliars (gibt es da Richt-/Schätzwerte)?
- der Beiträge für die Kapitallebensversicherung meiner Frau?
Ich möchte fair aber auch korrekt sein.
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!









