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Frage geschrieben am 21.10.2008 19:50:29

Trennung von türkischem Ehemann und seine Abschiebung!?

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3514
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo,

ich habe als deutsche Staatsbürgerin am 31.12.07 einen türkischen Staatsbürger in der Türkei geheiratet.
Im Juni ist er nach Deutschland eingereist. Er hat seine Aufenthaltserlaubnis auf ein Jahr und ein Monat befristet bekommen.

Ich besitze zur Hälfte eine Eigentumswohnung Kaufvertrag wurde im November 2007 unterschrieben, Eigentumsübertrag am 01.01.08. Ein Ehevertrag wurde leider nicht geschlossen.

Schon ab dem 1. Tag der Ehe gab es Streit. Nach vielen übelsten Beleidigungen, Drohungen mir und meinen Eltern gegenüber, hat er mich gezwungen einen Kredit aufzunehmen. Einen Tag hat er sogar die Wohnungstür abgeschlossen und mir meinen Schlüssel entnommen. Er hat mich ebenfalls dazu genötigt meine sehrgut bezahlte Arbeitsstelle zu kündigen. Er hat mich gezwungen zu seinen Verwandten zu ziehen und hat meine kompletten Möbel mitgenommen. Er und sein Verwandter haben mir gedroht mich umzubringen, wenn ich keinen Zettel unterschreibe indem steht, dass ich alles freiwillig getan hätte.
Mehrmals hat er mich an den Armen und am Hals gepackt.

Genau 40 Tage danach hat er mir meinen ganzen Goldschmuck und mein Bargeld geklaut und ist zu seinen Verwandten abgehaun. Ebenfalls wurde über meine Kreditkarte Zahlungen getätigt.

Dies habe ich alles bei der Polizei zur Anzeige gebracht, die ihn aber nicht auffinden konnte.
Zur häuslichen Gewalt kam es auch, aber dies wollte ich aus psychischen Aspekten nicht zur Anzeige bringen.

Ich habe dem Ausländeramt die Trennung am 09.08.08 bekanntgegeben. Bis vor kurzem wurde nichts gemacht.
Ich kämpfe um seine Abschiebung. Er hat mir gestanden, dass er mich nur des Geldes und um eine Aufenthaltserlaubnis geheiratet hat. Wir wurden uns über die Eltern vorgestellt, ich kannte ihn nicht.
Jetzt habe ich massig Schulden, bin arbeitslos und bekomme grade mal 320 ALG.

Dies bekam ich vom Ausländeramt:
"In der Tat ist der derzeitige Aufenthalt Ihres Noch-Ehemannes unbekannt. Ein Verwandter hat zwar mitgeteilt, dass er in die Türkei zurück gekehrt ist. Ein Nachweis darüber liegt allerdings nicht vor. Wie bereits mitgeteilt, wurde ein Verfahren zur nachträglichen Befristung der Ihrem Mann erteilten Aufenthaltserlaubnis eingeleitet. Der dazu ergangene Bescheid ist aber noch nicht bestandskräftig, so dass er z. Zt. noch über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügt.

Der Befristungsbescheid wurde am 17.10.2008 zur öffentlichen Zustellung gegeben. Das bedeutet, dass an einer zentralen Stelle im Rathaus eine Mitteilung ausgehängt wird, wonach er ein Schreiben der Ausländerbehörde zuzustellen ist. Das Schreiben gilt damit zwei Wochen nach dem Datum des Aushanges als zugestellt und wird einen Monat nach Zustellung bestandskräftig."

Laut türkischen Behörden ist er nie in die Türkei eingereist.
Bedeutet dies, dass er dann nach der Frist von einem Monat und 2 Wochen illegal in Deutschland bzw. Europa ist? Er hat in 2 Städten Verwandte entweder, er ist ohne Anmeldung bei den Verwandten, die diese Falschaussage von der Ausreise gemacht haben (die auch Schwarz arbeiten und ihm wohl eine Stelle besorgt haben) oder bei den anderen. Er wird ja immer noch durch die Polizei gesucht.
Wie kann ich vorgehen und wie ist das ganze rechtlich zu sehen?
Denn wenn ich weiß, dass er in der Türkei ist werde ich dort die Scheidung einreichen, damit es schneller geht.

Vielen Dank im Voraus.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 21.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 21.10.2008 20:20:48
Rechtsanwalt Alexandros Kakridas
Westerbachstraße 23 F, 61476 Kronberg i.Ts., Tel: 06173-702906, Fax: 06173-702894
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Sehr geehrte Fragestellerin,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten will:

Sobald der öffentlich zugestellte Befristungsbescheid rechtskräftig geworden ist (wie beschrieben ein Monat nach Zustellung), gilt für Ihren (Noch) Ehemann die möglicherweise neu festgesetzte Aufenthaltsfrist.

Erst nach Ablauf dieser Frist würde sich ihr Ehemann ohne gültigen Aufenthaltstitel und damit illegal in Deutschland aufhalten.In der Regel wird bei Aufgreifen eine Abschiebung Ihres Ehemannes drohen.

Sobald Ihr Ehemann von der veränderten Aufenthaltsfrist erfährt, sollten Sie - angesichts seines bereits schon strafrechtlichen Verhaltens Ihnen gegenüber in der Vergangenheit- darauf vorbereitet sein, dass Ihr Ehemann Ihnen gegenüber wieder so agiert, um eventuell eine Ehe aufrechtzuerhalten. Ich rate Ihnen, sich möglichst nicht unter Druck setzen zu lassen und verständigen Sie die Ausländerbehörden und/oder die Polizeibehörde, falls ein massiver Übergriff droht.

Da nach Ihren Angaben eine Einreise in der Türkei eher unwahrscheinlich ist, ist zu vermuten, dass sich Ihr Ehemann noch in Deutschland aufhält. Dieser Aufenthalt ist bis zum Ablauf der ( neuen) Befristungsfrist der Aufenthaltserlaubnis auch rechtmäßig, danach nicht mehr.

Sie selber können zur Zeit nicht mehr sehr viel machen, da Ihnen der Aufenthaltsort Ihres Mannes unbekannt ist. Das Auffinden Ihres Ehemannes ist auch eher Aufgabe der Behörden.

Bezüglich der geplanten Scheidung sollten Sie einen Kollegen oder Kollegin vor Ort aufsuchen, welche auf Familienrecht spezialisiert ist. Idealerweise jemand mit Kenntnissen im türkischen Familienrecht. Hierbei müssen Sie unbedingt prüfen lassen, ob nach türkischem Recht eine Scheidung auch unter Abwesenheit des Ehegatten möglich ist, da Sie in Betracht ziehen müssen, dass Ihr Ehemann möglicherweise längere Zeit nicht mehr auffindbar sein könnte.

Alternativ bietet sich die Prüfung einer Scheidung in Deutschland an.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Ich wünsche Ihnen ferner alles Gute für die Zukunft.


Mit freundlichen Grüßen

Alexandros Kakridas
- Rechtsanwalt –

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.10.2008 20:45:18

Sehr geehrter Herr Kakridas,
erstmals vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Die neu festgesetzte Aufenthaltsfrist wie lang kann diese sein?
Falls ich das Scheidungsurteil aus der Türkei habe (was wie ich weiß auch ohne sein Erscheinen vollzogen werden kann), aber er sich noch in DE befindet, kann er denn sofort heiraten und eine andere dafür ausnutzen um nicht abgeschoben zu werden?
Denn wenn ja, will ich ihm diese Chance nicht geben und lieber warten bis er abgeschoben wird bzw. sich illegal in DE befindet.

Soviel ich weiß, muss ich die Scheidung in DE anerkennen lassen das einige Monate dauern kann. Wenn er diese Zeit dafür ausnutzt wieder zu heiraten würde er dann nochmals eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Nochmals vielen Dank.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.10.2008 14:21:10

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Die neue Aufenthaltsfrist (falls eine neue festgesetzt wurde) können Sie dem Bescheid entnehmen, welcher öffentlich zugestellt wurde. Entscheidend wäre der Aspekt der "nachträglichen Befristung".

Gegebenfalls könnten Sie diesbezüglich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche den Bescheid erlassen hat, nachfragen.

Sofern ihre beabsichtigte Scheidung rechtskräftig wird und dieser Zeitpunkt innerhalb der Aufenthaltsfrist der Aufenthaltserlaubnis fallen würde, könnte Ihr Noch - Ehemann zur Erlangung eines neuen Aufenthaltstitels in der Regel auch erneut heiraten.Solange er also noch einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt und er sich legal in Deutschland aufhält, wäre eine erneute Heirat - nach rechtskräftig festgestellter Scheidung und Anerkennung in Deutschland - also prinzipiell möglich.

Sofern dieser Zeitraum allerdings abgelaufen wäre und er keine Verlängerung seiner Aufenthaltsdauer erhält, müßte er die Bundesrepublik verlassen. Ohnen gültigen Aufenthaltstitel könnte er in Deutschland nicht mehr heiraten.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche alles Gute

Mit freundlichen Grüßen

A. Kakridas


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