Frage geschrieben am 06.07.2010 17:57:48
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trennung und gemeinsame Wohnung
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1277Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Jetzt will sich meine Frau von mir Trennen, also die Scheidung. Kann sie mich jetzt einfach aus der Wohnung schmeißen, nur weil sie alleine im Mietvertrag steht ? Oder hat sie Fristen einzuhalten ? Kann sie mich überhaupt zwingen aus der Wohnung auszuziehen ?
Antwort geschrieben am 06.07.2010 18:33:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 269
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Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Angaben wir folgt beantworten:
Gegenüber dem Vermieter der Wohnung haben Sie mangels Aufnahme in den Mietvertrag ein (Haupt- ) Mietverhältnis nicht begründet.
Sie sind aber zumindest Ihre Frau gegenüber Untemieter geworden. Bei der Kündigung eines Untemietverhältnisses sind ,wenn nichts abweichendes vereinbart ist, wovon ich nicht ausgehen, durchaus die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Eine ordentliche Kündigung wäre daher nur mit drei monatiger Frist Frist möglich.
Ihre Frau könnte allenfalls nach familienrechtlichen Vorschriften die Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung an Sie verlangen. Dies würde aber voraussetzen, dass ein weiteren Zusammenleben in der Wohnung für Sie unzumutbar wäre. Hierfür finden sich in Ihren Angaben zumindest keine Anhaltspunkte.
Sie sollten also auf eine angemessene Frist zwecks Wohnungssuche bestehen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben.
Für weiteren Beratungsbedarf auch im Hinblick auf die familienrechtliche Angelegenheit stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.07.2010 20:36:23
Danke für die schnelle Antwort. Heiß das jetzt konkret das mich meine Frau, bei entsprechender Fristsetzung, tatsächlich aus der Wohnung rausbekommt ? Oder könnte ich das ganze auch Aussitzen, bis ich irgendwann eventuell von selber ausziehe ?
"Unzumutbarkeit" wird sicherlich nicht angeführt werden können, da eigentlich im Zusammenleben keine Streitigkeiten oder Dergleichen vorkommen.
Danke für die schnelle Antwort. Heiß das jetzt konkret das mich meine Frau, bei entsprechender Fristsetzung, tatsächlich aus der Wohnung rausbekommt ? Oder könnte ich das ganze auch Aussitzen, bis ich irgendwann eventuell von selber ausziehe ?
"Unzumutbarkeit" wird sicherlich nicht angeführt werden können, da eigentlich im Zusammenleben keine Streitigkeiten oder Dergleichen vorkommen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.07.2010 00:13:20
Konkret meinte ich, dass Ihre Frau das Untermietverhältnis schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen könnte. Dann muessten Sie nach Ablauf der Kündiung räumen.
Kündigt Sie nicht können Sie in der Wohnung bleiben und irgendwann später ausziehen.
Konkret meinte ich, dass Ihre Frau das Untermietverhältnis schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen könnte. Dann muessten Sie nach Ablauf der Kündiung räumen.
Kündigt Sie nicht können Sie in der Wohnung bleiben und irgendwann später ausziehen.
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