Frage geschrieben am 21.03.2010 12:41:05
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trennung und Rechte
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1132Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Antwort geschrieben am 21.03.2010 12:53:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 493
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Vorab folgendes:
Wichtig in diesem Zusammenhang ist das sogenannte Deutschenprivileg des Art. 17 Absatz 1 Satz 2 EGBGB. Das bedeutet, das für einen Deutschen für die Scheidung Deutsches Recht gilt, wenn die Ehe nach dem sich aus Art. 14 ergebenen Recht gar nicht geschieden werden kann. Solche Rechtssysteme gibt es. Beispiele sind: Andorra, Dominikanische Republik, Malta, Philippinen und der Vatikan).
Wichtig ist auch, dass im Ausland lebende Deutsche Ehepaare sich immer auch in Deutschland scheiden lassen können, auch wenn sie hier nicht leben. Zuständig ist dann immer das Familiengericht in Berlin-Schöneberg.
Kann er von ihr verlangen, dass sie aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und nach D fliegt und dort neu anfängt? Da die Mieten dort so teuer sind, kann sie sich ohne Arbeit keine Wohnung nehmen – selbst ihr Mann könnte sich keine 2. Wohnung leisten. Weiterhin muss ich noch erwähnen, dass dort die Arbeit sehr gering entlohnt wird, falls sie eine Stelle finden sollte.
Grundsätzlich kann er das nicht verlangen. Hier muss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Ansonsten kann die Frau auch erstmal in der Wohnung verbleiben.
Welche Rechte hat sie als seine Ehefrau?
Soweit er eben auch Deutscher ist, hat sie die gängigen Rechte. Sie kann also Trennungsunterhalt verlangen und eine Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens.
Dies wird aber erst im Rahmen der Scheidung vorgenommen.
Welche Sachen sollte sie unbedingt klären, bevor sie das Land verlässt und wieder in Deutschland ist?
Sie sollte zur deutschen Botschaft gehen und soweit alles vorbereiten für die Rückkehr nach Deutschland.
Wie sieht es dann mit dem Trennungsjahr und evtl. Scheidung aus, da er sich ja für die nächsten Jahre im Ausland aufhalten wird?
Vor der Scheidung ist das Trennungsjahr einzuhalten. Zum Ablauf dieses Jahres kann die Ehe geschieden werden.
Wenn sie wieder in D ist, hat sie während der Trennung Anspruch auf Unterhalt durch ihren Ehemann, wenn ja, wonach richtet der sich?
Hier kann nach deutschem Recht Trennungsunterhalt verlangt werden, Unterhalt bei Getrenntleben">Unterhalt bei Getrenntleben">Unterhalt bei Getrenntleben">Unterhalt bei Getrenntleben">Unterhalt bei Getrenntleben">§ 1361 BGB.
Hat sie auch im Ausland Anspruch auf Unterhalt?
Da für die Ehe und die Trennung soweit deutsches Recht Anwendung findet: ja.
Oder kann er sich darauf berufen, dass sie ja Arbeitslosengeld in D beantragen kann und zu Beginn erst mal bei ihren Eltern einzieht?
Der Unterhalt ist zusätzlich zu den Sozialleistungen zu zahlen. Auch wenn sie wieder arbeiten würde, müsste er Unterhalt zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.03.2010 11:38:02
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Bzgl. Trennungsunterhalt und Vermögen - wird Trennungsunterhalt erst "amtlich", wenn sie bei einem Anwalt war?
Kann sie versuchen, sich gütlich mit ihm über das gemeinsame Vermögen und den Trennungsunterhalt, zu verständigen?
Ein Hauptproblem ist, dass der Mann im Moment sehr viel Geld ausgibt und sie keinen Zugriff auf dieses Konto hat - somit besteht die Gefahr, dass bis zur Scheidung nicht mehr viel übrig ist, was geteilt werden muss. Was kann sie dagegen tun?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Bzgl. Trennungsunterhalt und Vermögen - wird Trennungsunterhalt erst "amtlich", wenn sie bei einem Anwalt war?
Kann sie versuchen, sich gütlich mit ihm über das gemeinsame Vermögen und den Trennungsunterhalt, zu verständigen?
Ein Hauptproblem ist, dass der Mann im Moment sehr viel Geld ausgibt und sie keinen Zugriff auf dieses Konto hat - somit besteht die Gefahr, dass bis zur Scheidung nicht mehr viel übrig ist, was geteilt werden muss. Was kann sie dagegen tun?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.03.2010 11:41:04
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Nein, der Trennungsunterhalt kann ab dem Tag der Trennung vom Mann gefordert werden. Zahlt er nicht, sollte man zum Anwalt gehen.
Ja, in erster Linie sollte man versuchen, sich gütlich über alles zu einigen. Erst wenn dies fehlschlägt, sollte man zum Anwalt gehen.
Wenn der Mann inbesondere gemeinsames Vermögfen ausgibt, kann sie ihm dies untersagen. Am besten Sie hebt aktuelle Kontoauszüge auf, sodass man später nachvollziehen kann, was er alles ausgegeben hat.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Nein, der Trennungsunterhalt kann ab dem Tag der Trennung vom Mann gefordert werden. Zahlt er nicht, sollte man zum Anwalt gehen.
Ja, in erster Linie sollte man versuchen, sich gütlich über alles zu einigen. Erst wenn dies fehlschlägt, sollte man zum Anwalt gehen.
Wenn der Mann inbesondere gemeinsames Vermögfen ausgibt, kann sie ihm dies untersagen. Am besten Sie hebt aktuelle Kontoauszüge auf, sodass man später nachvollziehen kann, was er alles ausgegeben hat.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
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