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Wir leben seit über 25 Jahren in einer Lebensgemeinschaft, haben erst vor 3 Jahren geheiratet, wollen uns aber jetzt doch trennen. Wir haben 2 kinder, die beide erwachsen sind und nicht mehr zu Hause wohnen. Unser Haus wurde vor 15 Jahren gemeinsam gebaut, Kredite wurden gemeinsam bedient. Stehen jeder zu 50% im Grundbuch. Es besteht zZt. noch ein Kreditvertrag mit einer Restschuld von 150.000 €. Zum Erwerb des Hauses gab es einen Darlehensvertrag ( über damals 50.000 DM) zwischen uns und meiner Mutter (Rentnerin), in welchem die notariell beglaubigte Zusicherung auf lebenslanges Wohnrecht in der eigens für sie geschaffenen Einliegerwohnung festgelegt wurde. Sie wohnt zzt noch woanders, die Einliegerwohnung steht im Moment leer, sie möchte baldmöglichst einziehen. Über die Jahre folgten weitere Darlehen jeweils zwischem 10.000 und 20.000 €, die Monatsraten dafür zahle ich seit 14 Jahren allein. Jetzt gibt es Probleme bei der Teilung. Ich möchte es gern (auch im Interesse der Kinder und meiner Mutter)weiterführen, da ich ortsgebunden bin, im Gegensatz zu ihm. Mein Mann möchte gern verkaufen, er hat ein Immobiliengutachten in Auftrag gegeben dessen Ergebnis ihm jedoch nicht zusagt (Wert geriger als erwartet). Ich möchte ihn gern auszahlen (Summe des Gutachtens minus Schulden, Restsumme hälftig aufteilen), seine Kreditraten übernehmen und mit meiner Mutter zusammen das Haus bewohnen. Er besteht aber auf Verkauf, bzw. drängt mich zum Auszug, ohne die Rechte meiner Mutter zu berücksichtigen. Die zZt. Trennungssituation besteht seit ca 1,5 Jahren,er kommt und geht wann er will,übernachtet auch ab und zu bei seiner Freundin, unser Verhältnis ist sehr angespannt, teilweise sind seine Zahlungen für Gas Wasser Strom usw. unzuverlässig.Die Kreditraten bezahlt er hälftig. Der Versuch einer aussergerichtlichen Einigung ist bislang gescheitert. Wie kann ich einer weiteren Endlosverschleppung durch meinen Mann entgegenwirken? Seine Strategie besteht in einer stetigen Zermürbungstaktik mit dem Ziel entweder das Haus für sich und seine Freundin zu nutzen, oder die Immobilie zu verkaufen. Tatsächlich bin ich inzwischen nervlich so am Ende, dass ich langsam gesundheitliche Folgen befürchten muss. Wie kann ich diesen unerträglichen Dauerzustand beenden ohne dass ich klein beigeben und einem Verkauf (auch gegen die Interessen meiner Mutter) zustimmen muss? Er geht nicht von sich aus.
Antwort geschrieben am 05.02.2012 19:40:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
Raueneggstr. 41, 88212 Ravensburg, Tel: 0751/25971, Fax: 0751/21757
Straßenverkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 44
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Nach Ihren Angaben sind Sie und Ihr Ehemann Miteigentümer zu je 1/2 Anteil eines Wohngrundstücks. Ihre Mutter hat ein Wohnrecht an einer Einliegerwohnung.
Bei einem gemeinsamen Grundstück ist auch ein Verkauf nur GEMEINSAM möglich. Zudem dürfte das Wohnrecht Ihrer Mutter, welches bei einer Veräußerung des Grundstücks bestehen bliebe, ein ein Hindernis für einen Verkauf an Dritte darstellen.
Andereseits haben auch Sie keine rechtliche Handhabe, ihren Ehemann dazu zu zwingen, seinen Grundstücksanteil auf Sie zu übertragen.
Wenn keine Einigung hinsichtlich der Auseinadersetzung wegen des Grundstücks zu erzielen ist, bliebe vielmehr nur die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG. Sie hätten die Chance, das Grundstück selbst zu ersteigern.
Probleme können sich wegen einer Teilungsversteigerung allerdings ergeben, wenn kein Ehevertrag abeschlossen wurde, Sie also im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, wovon ich mangels anderer Angaben ausgehe.
Bei der Zugewinngemeinschaft kann während der Ehe ein Ehegatte sich nach § 1365 Abs. 1 BGB nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen.
Zustimmungspflichtigt sind auch Rechtsgeschäfte, die das nahezu ganze Vermögen betreffen (BGH NJW 1984,609). Dies ist bei einer Wohnimmobilie, die noch mit Darlehen belastet ist, meist der Fall.
Im Übrigen ist zustimmungspflichtig auch der Antrag eines Ehegatten auf Teilungsversteigerung (BGH NJW 2007,3124).
Ihrem Ehemann sollte verdeutlicht werden, dass ein Verkauf des Grundstücks im Hinblick auf das Wohnrecht Ihrer Mutter nicht erfolgversprechend ist und seine einzige reale Möglichkeit, seinen Grundstücksanteil zu Geld zu machen darin besteht, seinen Grundstücksanteil gegen Zahlung eines angemessenen Geldbetrages an Sie zu übertragen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
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