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Trennung und Haus


21.03.2012 13:02 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte seien Sie mir bei der Klärung des folgenden Sachverhaltes behilflich.

Meine Partnerin und ich hatten ein gemeinsames Haus. Wir beide sind im Grundbuch eingetragen. Nach der Trennung habe ich mich gegen einen ausgehandelten Betrag bereit erklärt, mich aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Ich bin bereits vor Monaten ausgezogen.

Da meine Partnerin den Betrag nicht "flüssig" hat, bot sie mir eine Anzahlung und den Rest als Ratenzahlung an bei sofortiger Löschung meiner Person aus dem Grundbuch. Das wollten wir vertraglich festhalten.

Meine Frage dazu: Gibt es bzgl. der Ratenzahlung bei der Vertragsgestaltung etwas zu berücksichtigen? Kann ich auf sofortige Zahlung des gesamten Betrages bestehen?

Wie wird dieser Vorgang üblicherweise gehandhabt? Löschung erst bei vollständiger Bezahlung?

Da die Trennung nicht sehr friedlich verlaufen ist, habe ich die Befürchtung, dass nach Löschung aus dem Grundbuch der Zahlungswille meiner ehemaligen Partnerin erlahmen wird. Ich kann dann zwar auf Vertragserfüllung pochen, muss aber selber aktiv werden.

Wer trägt die Notarkosten????

Der neue Freund meiner Ex-Partnerin wohnt (noch nicht offiziell) bereits im Haus, kann ich diesem Hausverbot erteilen??? Die Sache ist so diffizil, weil es sich um einen ehemaligen Freund meinerseits handelt.

Vielen Dank vorab!

Es grüßt freundlich

Der Problembär
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Haus Trennung
21.03.2012 | 13:41

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
931 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


bei den Notarkosten wird üblicherweise vereinbart, dass der Erwerber (hier die Ex-Partnerin) die Kosten übernimmt. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, tragen beide die Kosten gemeinschaftlich.


Ein Hausverbot werden Sie nicht mehr aussprechen können, wenn Sie vor Monaten offenbar freiwillig ausgezogen sind.


Nun aber zum wesentlichen Problem der finanziellen Absicherung:


Sie haben schon richtig erkannt, dass ohne eine entsprechende Absicherung Sie das Risiko der pünktlichen Ratenzahlung tragen. Ohne eine solche Absicherung müssten Sie dann Ihre Ansprüche einklagen und könnten dann erst die Zwangsvollstreckung betreiben, so dass Zeit und Kosten investiert werden mussen.

Die sauberste Lösung wäre natürlich die Komplettzahlung Zug-um-Zug gegen Löschungsbewilligung. Hierauf könnten Sie auch bestehen, da eine Ratenzahlung nach dem Gesetz (mit einigen wenigen Ausnahmen, die hier aber nicht in Betracht kommen) immer die Zustimmung des Gläubigers voraussetzt. Ohne Zustimmung ist der Komplettbetrag in einer Summe fällig.


Wollen Sie sich gleichwohl auf eine Ratenzahlung einlassen, sollte im notariellen Vertrag genau geregelt werden, dass bei nicht rechtzeitiger Zahlung der gesamte Restbetrag nebst Zinsen zur sofortigen Zahlung fällig wird und die Schuldnerin (Ex-Partnerin) sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft - so können Sie zumindest ein Klageverfahren vermeiden und dann gleich vollstrecken.

Möglich wäre aber auch, diese Schuld grundbuchrechtlich abzusichern, so dass Sie dann bei Zahlungsverzug die Zwangsvollstreckung in das Hausgrundstück betreiben könnten.


Gibt es eine Absicherung nicht, würde ich Ihnen auch nicht zur Löschungsbewilligung raten.


Zu beachten gilt weiter, ob es Kredite gibt, für die Sie mithaften. Denn eine Übertragung des Grundstücksanteils bedeuten keineswegs, dass Sie damit auch aus der Kredithaftung entlassen werden, da die Kreditgeber (Banken) der Eigentumsübergang wenig interessieren wird.


Insgesamt kann man Ihnen also nur raten, den notariellen Vertragsentwurf VOR Unterzeichnung überprüfen zu lassen, um all diese "Fallstricke" dann zu vermeiden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

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