Trennung und Darlehn
17.04.2012 09:06 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Marion Deinzer
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich sind seid 23 Jahren verheiratet, mein Mann hatte sich vor 5 Monaten von mir getrennt. Wir sind 1/2 Miteingentümer von 2 Wohnungen. Das Kredit ( breits unterschrieben)für die erste Wohnung wird nach 10 jahren in Februar 2013 mit den Restschulden i.H.v. 75 TEUR von DB übernommen. Die Wert der Wohnung : 200 TEUR
Die Schulden für die zweite Wohnung, die bereis über 35 Jahre vermietet worden ist, sind ebenfalls 75 TEUR. Die Wert der Wohnung: 120 TEURO. Die Wohnung wurde von uns in September 2011 gekauft. Wir hatten in 09/2012 zwei Kredite je 75 TEURO für die zwei Eigentumgswohnungen bei der Bank abgezeichnet. Jeder von uns ist je 1/2 in Grundbuch eingetragen , wir leben in Zugewinngemeinschaft.
In der Trennungsphase, haben wir mit meinem Mann uns geeinigt und wollen wir unsere Wohnungen aufteilen d. h. ich sollte die Schulden für unsere Ehewohung ( die erste Wohnung )übernehmen und mein Mann für die zweite.Beide Kredite sind in gleiche Höhe. Teoretisch ist die Sache sehr einfach ,ich sollte aus dem zweiten Kreditvertrag je 1/2 zurücktretten und die volle Schulden für die Ehewohnung übernehmen und mein Mann für die Kapitalanlage Wohnung.
Leider unser Bank behauptet ,dass die erste Wohnung mehr Wert ist als die zweite Wohnung und kopliziert die Krediten umschreibung. Unser Bank hat uns vorgeschlagen zuerst mit unseren Anwälten die Sache zu klären obwohl wir beide einverstanden sind.
Meine Frage : sollten wir zuerst bei dem Notar die Löschung von 1/2 Schulden aus dem Grundbuch beantragen und die neue Schulden eintragen lassen oder was muss man eigentlich bei der Bank dokumentieren und wir gehen wir mit unser Problem weiter vor ?
Vielen Dank vorab und Grüße
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