364.975
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1175 Besucher | 11 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Trennung und Darlehn
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Trennung und Darlehn

Trennung und Darlehn


17.04.2012 09:06 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marion Deinzer


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sind seid 23 Jahren verheiratet, mein Mann hatte sich vor 5 Monaten von mir getrennt. Wir sind 1/2 Miteingentümer von 2 Wohnungen. Das Kredit ( breits unterschrieben)für die erste Wohnung wird nach 10 jahren in Februar 2013 mit den Restschulden i.H.v. 75 TEUR von DB übernommen. Die Wert der Wohnung : 200 TEUR
Die Schulden für die zweite Wohnung, die bereis über 35 Jahre vermietet worden ist, sind ebenfalls 75 TEUR. Die Wert der Wohnung: 120 TEURO. Die Wohnung wurde von uns in September 2011 gekauft. Wir hatten in 09/2012 zwei Kredite je 75 TEURO für die zwei Eigentumgswohnungen bei der Bank abgezeichnet. Jeder von uns ist je 1/2 in Grundbuch eingetragen , wir leben in Zugewinngemeinschaft.
In der Trennungsphase, haben wir mit meinem Mann uns geeinigt und wollen wir unsere Wohnungen aufteilen d. h. ich sollte die Schulden für unsere Ehewohung ( die erste Wohnung )übernehmen und mein Mann für die zweite.Beide Kredite sind in gleiche Höhe. Teoretisch ist die Sache sehr einfach ,ich sollte aus dem zweiten Kreditvertrag je 1/2 zurücktretten und die volle Schulden für die Ehewohnung übernehmen und mein Mann für die Kapitalanlage Wohnung.
Leider unser Bank behauptet ,dass die erste Wohnung mehr Wert ist als die zweite Wohnung und kopliziert die Krediten umschreibung. Unser Bank hat uns vorgeschlagen zuerst mit unseren Anwälten die Sache zu klären obwohl wir beide einverstanden sind.
Meine Frage : sollten wir zuerst bei dem Notar die Löschung von 1/2 Schulden aus dem Grundbuch beantragen und die neue Schulden eintragen lassen oder was muss man eigentlich bei der Bank dokumentieren und wir gehen wir mit unser Problem weiter vor ?

Vielen Dank vorab und Grüße



Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 360 weitere Antworten zum Thema:
Trennung
17.04.2012 | 09:44

Antwort

von

Rechtsanwältin Marion Deinzer
292 Bewertungen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Zunächst möchte ich vorweg schicken, dass es vorliegend nicht möglich ist, Ihnen hier einen konkreten Rat zu geben, da hierfür Unterlagen eingesehen werden müssen. Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass sowohl Sie als auch Ihr Mann sämtliche Darlehensverträge gemeinsam abgeschlossen haben. Damit haften Sie als Gesamtschuldner nach § 426 BGB für die Darlehensverbindlichkeiten. Das heißt, die darlehensgebende Bank hat in der Regel ein Interesse daran, Sie beide als Vertragspartner zu behalten, da Sie beide für Forderungen aus dem jeweiligen Darlehensvertrag haften. Aus diesem Grund ist die Bank nicht verpflichtet, einen von Ihnen aus dem jeweiligen Darlehensvertrag zu entlassen. Eine Umschreibung des Darlehens auf nur einen Ehegatten bedarf in der Regel der Zustimmung des Vertragspartners, hier somit der Bank. Des Weiteren gehe ich davon aus, dass die Bank zu ihren Gunsten eine Grundschuld im Grundbuch hat eintragen lassen. Die Schwierigkeiten, die Ihnen Ihre Bank hier macht, könnten eventuell damit zusammenhängen, da die Bank natürlich eine größtmögliche Absicherung ihres Darlehens beibehalten will und dies bei Umschreibung der Wohnung möglicherweise nicht mehr gegeben wäre. Welche Ziele genau die Bank verfolgt, kann ich anhand Ihrer Angaben nicht einschätzen. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, die Angelegenheit von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und erst danach weitere Gespräche mit Ihrer Bank zu führen, auch, um finanzielle Nachteile für Sie zu vermeiden.

Zur weiteren Vertretung Ihrer Interessen steht Ihnen meine Kanzlei gern zur Verfügung.
---------------------------------------------------------------------------------------------------
Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Wenn Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, bitte ich Sie, mich zunächst per E-Mail zu kontaktieren.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.


Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

Tel.: 0911 - 95 33 85 67
Fax: 0911 - 95 33 85 68

Zweigstelle:
Am Hochstein 12
97337 Dettelbach

Tel.: 09324 - 98 14 467
Fax: 09324 - 98 14 468

Mail: info@kanzlei-deinzer.de
Internet: www.kanzlei-deinzer.de

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Schwaig b. Nbg.

292 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht