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Frage geschrieben am 15.12.2010 16:46:10

Trennung innerhalb Hauskaufphase

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 875
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 41 weitere Antworten zum Thema Trennung.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige akute Rechtsberatung zu folgender Situation:

Mein Partner und ich haben nach 3 Jahren Gemeinsamkeit beschlossen uns ein Haus zu kaufen.
Nach langer Suche haben wir dieses auch gefunden und erworben.
Der Notarvertrag (50/50 Anteil v. 190 T€ Kaufpreis) wurde vor ca. 4 Wochen unterschrieben.
Mein Partner und ich haben jeweils 50 T€ Eigenkapital eingesetzt und ein Darlehen über 130 T€ abgeschlossen (Kaufpreis zzgl. NK + Renovierung usw.). Das Darlehen wurde, da mein Partner selbstständig ist, zu besseren Konditionen auf meinen Namen alleine aufgenommen (bin kfm. Angestellte). Mein Partner ist als "Ersatzzahler" eingetragen.

Nun, unfassbar aber wahr, hat mein Partner plötzlich Bedenken ob ich "die Richtige" bin.

Ich möchte das nicht weiter elaborieren, jedoch von meiner Seite ist das Vertrauensverhältnis völlig zerbrochen, ich hatte im Vertrauen in eine stabile Partnerschaft, diesen Schritt getan und meine gesamten Barmittel eingebracht + das Darlehen unterschrieben.
Nun plagen mich, da ich auch keine weitere Familie habe, sehr große Existenzängste und ich würde bevorzugt alles rückgängig machen. In erster Linie wieder finanziell unabhängig werden. Gibt es irgendeine Möglichkeit noch aus dieser Sache rauszukommen? Kann ich von der Bank verlangen mit aus dem Darlehensvertrag zu entlassen und statt dessen meinen Parnter einzutragen? Die Zahlung soll erst Ende Januar erfolgen, der Vertrag selbst ist jedoch schon einige Wochen unterschrieben.
Ein unmögliche Situation von der ich nie erwartet hätte dass sie mich einmal treffen würde, aber es ist leider passiert.

Welche Möglichkeiten gibt es bzw. wie schlimm ist meine Situation? Vom Hauskauf zurücktreten geht nach 4 Wochen sicher nicht mehr. Kann ich meinen Partner in die Pflicht nehmen oder bin ich ausschließlich auf Goodwill angewiesen?

Vielen Dank für eine schnelle Antwort und beste Grüße

BF


Antwort geschrieben am 15.12.2010 16:58:46
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Basis Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten darf:

"Pacta sunt servanda" - dieser lateinische Leitspruch der beinhaltet, dass Verträge einzuhalten sind, gilt leider auch in Ihrem Fall. Sowohl der Notarvertrag als auch der Darlehensvertrag sind, sofern Ihnen nicht ausdrücklich ein Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, nicht mehr ohne Zustimmung des Vertragspartners rückgängig zu machen. Sie sind an diese Verträge gebunden.

Im Innenverhältnis werden Sie zwar, je nach Vereinbarung, von Ihrem Ex-Partner verlangen können, dass er sich an der Finanzierung des Hauses anteilmäßig beteiligt, sofern Sie beide gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden bzw. schon wurden.

Auch werden Sie einen Anspruch auf Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft bzw. BGB-Gesellschaft haben, die Sie mit Ihrem Ex-Partner gebildet haben. Sie sollten also versuchen, gemeinsam das erworbene Objekt wieder freihändig zu verkaufen, wenn Sie es nicht (gemeinsam) halten wollen oder können.

Im Außenverhältnis haften Sie aber gegenüber der Bank als Darlehensnehmerin auf Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen.

Ob die Bank, wenn Sie die Darlehensraten nicht bedienen können, auch auf Ihren Ex-Partner Rückgriff nehmen kann, wird davon abhängen, ob dies im Darlehensvertrag vereinbart wurde, ggf. hat er eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterzeichnet.

Ihnen hilft das aber gegenüber der Bank nicht weiter - einen Anspruch darauf, dass der Vertrag geändert wird, haben Sie nicht.

Eine weitergehende Prüfung, welche Forderungen Sie nun gegen den Ex-Partner geltend machen können, setzt aber ein umfassendes persönliches Gespräch voraus.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.12.2010 17:04:16

Um hier noch einmal Klarheit zu erhalten:

Ich kann von der Bank nicht verlangen, mich aus dem Darlehensvertrag zu entlassen, selbst dann wenn mein Ex-Partner statt meiner in den Vertrag eintreten würde?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.12.2010 17:18:01

Ganz klar: Nein, das können Sie von der Bank nicht verlangen, denn gegen ihren Willen muss sich die Bank nicht den Vertragspartner austauschen lassen. Das Darlehen wurde ja bewusst IHNEN gewährt, nicht Ihrem Partner.
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