Trennung
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel
| in unter 2 Stunden
Ich bin seit 2006 mit meinen jetzigen Mann verheiratet. Seit Ende letzten Jahres leben wir getrennt unter einem Dach im
eigenen Haus. Zum Zeitpunkt unserer Hochzeit besaß ich eine Immobilie. Mein Mann hatte keinen nennenswerten Besitztümer.
Während unserer Ehezeit verkauften wir die Immobilie.
Im Sommer 2007 kauften wir ein Grundstück mit einem Fertighaus. Hierfür nahmen wir eine Hypothek bei einer Bank auf und
setzten das Eigenkapital aus dem Immobilienverkauf ein. Das Haus gehört uns zu gleichen Teilen, wir stehen also beide mit je
einer Hälfte im Grundbuch. Desweiteren leben wir in einer Zugewinngemeinschaft.
Das Haus besteht aus einem Haupthaus und einer Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung ist gewerblich vermietet an unsere
Firma A. Ursprünglich war ich einzige Gesellschafterin der Firma A. Da mein Mann sich jedoch auch selbständig betätigen
wollte, beteiligte ich ihn zu einem kleinen Teil. Das war für ihn eine Nebentätigkeit. Er arbeitet hauptberuflich für eine große
Firma fest angestellt.
Auf dem Haus befindet sich eine Photovoltaik-Anlage. Um diese zu betreiben und die gewerbliche Vermietung gründeten wir
eine Firma B. Auf den gewerblich vermieteten Anteil bekamen die Mehrwertsteuer für die Hauskosten zurück.
Mein Mann will erst aus dem Haus ausziehen, wenn ich ihm seinen Teil vom Haus abgekauft habe und sämtliche
Verbindlichkeiten übernommen habe oder wir das Haus verkauft haben und das verbleibende Kapital aufgeteilt haben.
Wenn ich ausziehe, wird er die Abtragungen fürs Haus nicht mehr zahlen. Da ich die Firma A brauche, um meinen
Lebensunterhalt zu bestreiten, müsste die Firma A ebenfalls aus dem gemeinsamen Haus ausziehen, oder aber die Firma A
bliebe dort, und ich gründe eine neue Firma C, an der mein Mann dann natürlich nicht mehr beteiligt ist. In diesem Fall müsste
aber die Firma A liquidiert werden, da sie keine Einnahmen mehr hätte. Damit würden auf jeden Fall die Mieteinnahmen aus
der Einliegerwohnung entfallen. Müsste dann eigentich auch sofort die Mehrwertsteuer, die wir aufgrund der gewerblichen
Vermietung zurück bekommen haben, wieder nachgezahlt werden?
Einerseits würde ich das Haus gerne übernehmen. Ich gehe davon aus, dass wenn man das Haus verkaufen wollte, nicht den
dafür bezahlten Preis am Mark erzielen würde. Mein Mann sagt aber, dass das Haus eben diesen Preis gekostetet hat, wir
haben gemeinsam einen Betrag X an Schulden getilgt und davon will er auf alle Fälle von mir noch die Hälfte. Würde ich darauf
eingehen, bliebe das Risiko eines erheblichen Verlustes beim Verkauf des Hauses alleine bei mir. Außerdem war der Kauf des
Hauses ja nur mit meinem Eigenkapital möglich. Um diese Betrag mussten wir weniger Schulden bei der Bank aufnehmen und
natürlich auch weniger Zinsen zahlen. Wie wird das in diesem Fall bewertet? Welche Möglichkeiten der Einigung gibt es hier?
Am einfachsten wäre es, wenn mein Mann aus dem Haus ausziehen würde, da ich die Hausbelastungen alleine weitertragen
könnte. Er bräuchte nichts mehr zu zahlen und könnte dann den Anteil, den er heute an Abtragungen für das Haus zahlt, als
Miete für ein anderes Objekt zahlen.
Wie gesagt, das wäre zwar am Einfachsten, aber darauf läßt mein Mann sich nicht ein. Somit bleibt mir nur der Weg, selbst
auszuziehen, was dann zur Konsequenz hat, dass er gar nichts mehr fürs Haus zahlen wird und unsere Schulden bei der Bank
bis zu irgend einer Einigung auflaufen werden.
Wir haben keine gemeinsamen Kinder und es leben auch keine Kinder mehr bei uns.
Nun meine Fragen:
Die Trennung im gemeinsamen Haus ist nicht mehr auszuhalten, was kann ich tun, dürfte ich überhaupt einfach ausziehen?
Wer trägt welche Kosten im Falle eines Auszugs meinerseits?
Wer trägt welche Kosten im Falle eines Auszugs meines Mannes?
Hätte ich eine Chance, meinen Mann aus dem Haus zu klagen?
Wie könnte eine Einigung bzgl. des Hauses aussehen?
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