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Trennung


06.02.2011 14:12 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 1 Stunde

Hallo,
Ich bin seit knapp zwei Jahren verheiratet und habe mit meiner Ehefrau einen gemeinsamen Sohn (2 Jahre). Im Oktober 2009 kauften wir uns ein Einfamilienhaus, welches wir über die Bank finanzieren (Laufzeit 20 Jahre)
Im Darlehensvertrag stehen beide Ehepartner als Darlehensnehmer, im Grundbuch ebenfalls. Die Darlehensraten gehen jedoch komplett von meinem Konto ab. (haben getrennte Konten). Meine Ehefrau ist berufstätig und verdient dezeit ca. 700 Euro (Steuerklasse 5)
Vor ca. einem Jahr lernte ich eine Frau kennen in die ich mich verliebte. Sie hat selbst einen Sohn (4 Jahre) und ist alleinerziehend. Sie macht derzeit eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann. Auf Grund früherer Umstände (einige Jahre her) befindet sie sich künftig in Privatinsolvenz.
Meine Frage: Welche Chancen habe ich, bei einer Trennung von meiner jetzigen Ehefrau, dass ich das Aufenthaltsrecht für meinen Sohn bekomme ?
Welche Chancen habe ich, dass besagte Haus allein zu übernehmen.
bei beiden Fragen gehe ich nicht von der Bereitwilligkeit meiner Ehefrau aus.
mfG
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 360 weitere Antworten zum Thema:
Trennung
06.02.2011 | 14:37

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
633 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

1) Welche Chancen habe ich, bei einer Trennung von meiner jetzigen Ehefrau, dass ich das Aufenthaltsrecht für meinen Sohn bekomme?

Ich gehe davon aus, dass Sie das gemeinsame Sorgerecht haben. In der Regel wird man davon ausgehen, dass die Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht (§ 1687 BGB) für das Kind bekommen wird, wenn es zu einer Trennung kommt.

Die deutschen Gerichte sind hier noch recht altmodisch und sprechen dies ungern den Vätern zu.

Allerdings ist die europäische Rechtsprechung schon soweit, die Sache etwas lockerer und väterfreundlicher zu sehen.

Am besten wird sein, Sie nehmen sich einen im Familienrecht erfahrenen Anwalt. Dieser wird Ihnen dann sagen, wie genau Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bekommen können und Sie bei der Umsetzung auch unterstützen.


2) Welche Chancen habe ich, dass besagte Haus allein zu übernehmen?

Verbleibt das Kind bei Ihnen haben Sie das Recht, dass Ihnen die Ehewohnung zugewiesen wird. Im umgekehrten Fall würde dies aber auch für die Frau gelten.

Hier müssen Sie eine Regelung mit der Frau treffen. Sie sollten sie überzeugen, dass sie Ihnen das Miteigentum überträgt. Und auch aus dem Darlehensvertrag sollten Sie sie dann entlassen.

Wenn sich die Frau aber querstellt, können Sie von ihr auch sämtliche bisher getilgten Kreditraten hälftig einfordern und auch für die Zukunft eine Beteiligung an der Tilgung verlangen.



Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Jena

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