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Frage geschrieben am 03.01.2012 15:01:32

Trennung / Familienrecht

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 85,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 677
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Mein Bruder wurde nach 16 Jahren Ehe von seiner noch Frau im Februar letzten Jahres aus dem gemeinsamen Haus rausgeworfen.Mein Bruder hat drei Kinder (15, 12,6 ) die er seitdem nur wenige Male sehen durfte. Seine Frau wechselte das Türschloss aus und verwehrte ihm auch den Zugang in sein Büro, welches außerhalb der gem. Wohnung liegt.Seine persl. Sachen warf sie wie Sperrmüll in die Garage,wobei sie alle wertvollen Dinge behielt, neuer Fernsehr, neuer Herd, versch. Möbel.In einem gemeinsamen Ritual mit den drei Kindern verbrannte sie alle Fotos, auf denen er zu sehen war. Den Kindern sagte sie, es würde ihm ohne sie besser gehen und er wäre ohne sie glücklicher. Das Haus darf er bis heute nicht betreten. Seine älteren Kinder wollen ihn der Zwischenzeit auch nicht sehen und ihn auch nicht besuchen. Seine kleine Tochter darf er seit kurzem Samstags für vier Stunden sehen, nach Jugendamt und Anwaltsentscheid. Die Kinder sind massivst manipuliert von ihrer Mutter und deren Eltern. Die Eltern von ihr konnten ihn auch nie leiden und beschimpften ihn als Erbschleicher, Verbrecher, Kinderschänder, Drecksack, Lügener u.v.m. Seine noch Frau hat auch versucht ihm unterschwellig Kindesmissbrauch vorzuwerfen. Er soll seine 15 jähr. Tochter auf seinen Schoß gezwungen haben oder ihr zu grob die Wangen gestreichelt haben, so dass sie Kopfschmerzen davon trug. Nichts davon ist jemals so geschehen. Zum Besitz der Beiden gehören ein Wohnhaus und ein Mietshaus. Sie sagte ihm deutlich , dass er davon nichts bekommen werde, dafür würde sie sorgen. Das ünterstützen auch ihre Eltern. Er hat sein gesamtes Vermögen und seinen ganze Arbeitskraft in diese Häuser gesteckt, die er eigenhändig saniert und aufgebaut hat. Vor kurzem drohte sie ihm, er werde nichts bekommen,und wenn sie das "volle Programm fahren muss" Sie bestimmt quasi alles ! Wann er die Kinder sehen darf, was er unternehmen darf mit der kleinen Tochter und was nicht. Sie hat von seinem Konto eine für ihn bestimmte Steuerrückzahlung unrechtmässig abgehoben und dafür vermtl. zwei Pferde gakauft um die Kinder gefügig zu machen. Jetzt hat sie ihn auch noch Zwangsvollstrecken lassen, da sie zwei Kindesunterhaltzahlungen einfordert...die er als erledigt betrachtete wegen der geklauten Steuerrückzahlung.Sie macht alles über eine Anwältin...ich frage mich, was für eine Anwältin das ist, die bei so einem perfieden Spiel mitmacht. Er hat auch einen Anwalt, der ihn permanent auf den Scheidungstermin vertröstet und ansonsten nicht viel unternimmt. Ich, als Patenonkel der Kinder kann nicht länger untätig zusehen und miterleben, wie die Kinder manipuliert werden und geg. ihren Vater aufgehetzt werden und wei sie meint ihn zerstören und vernichten zu müssen. Was ist in einem Rechtsstaat möglich um geg. eine solche Frau vorzugehen ? Was kann ich ganz konkret tun ?


Antwort geschrieben am 03.01.2012 15:41:43
Rechtsanwältin Beate Scheuer
Mariannenstraße 32, 74653 Ingelfingen, Tel: 07940-914617, Fax: 07940-3738
Fachanwalt Arbeitsrecht, Familienrecht, Straßenverkehrsrecht, Steuerrecht, Zivilrecht
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Sehr geehrte Dame,
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage die ich Ihnen unter Zugrundelegung Ihrer Fragestellung gern wie folgt beantworte:

Da Ihr Bruder anwaltlich vertreten ist, sollte der Kollege in den von Ihnen angesprochenen Punkten - soweit noch nicht geschehen - aktiv werden.
Es ist unklar, ob auf den Immobilien Verbindlichkeiten bestehen und wer diese ggf. bedient. Ich gehe davon aus, dass bereits ein Scheidungsverfahren anhängig ist.

Zunächst könnte von der Frau Nutzungsentgelt gefordert werden, da sie mietfrei im Objekt wohnt. Dies geht nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Moment, ab dem es erstmals geltend gemacht wird.

Hinsichtlich des Büro könnte Ihr Bruder einen gerichtlichen Antrag auf alleinige Nutzung stellen.

Es ist die Teilung des Hausrates zu fordern, ggf. die Zahlung eines Ausgleichsbetrages.

Die Frau ist aufzufordern, die unrechtmäßig abgehobene Steuererstattung zurückzuzahlen (wobei ich davon ausgehe, dass die Frau gegenüber der Bank Vollmacht hatte); ggf. ist auch dieser Anspruch gerichtlich zu verfolgen.

Die Vermögensauseinandersetzung ist vorzubereiten, d.h. die Frau ist aufzufordern, Auskunft zu erteilen zu den maßgeblichen Stichtagen Anfangsvermögen, "Trennungsvermögen" und Endvermögen.

Sofern die Kinder seitens der Frau instrumentalisiert werden, ist dies sehr bedauerlich. Ihr Bruder darf sich jedoch weder hiervon , noch durch Drohungen und Beleidungen der Schwiegereltern beeindrucken lassen.
Hinsichtlich des Kindesumganges kann ebenfalls nur ein gerichtliches Umgangsverfahren empfohlen werden, wobei den Kindern ein Verfahrensbeistand bestellt werden sollte; ggf. ist ein kinderpsychologisches Gutachten einzuholen.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Freundliche Grüße aus Ingelfingen

Beate Scheuer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mariannenstraße 32, 74653 Ingelfigen
www.hohenloher-anwaltskanzlei.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.01.2012 10:57:48

Vielen Dank für Ihre Antwort,

ich habe Sie auch ganz konkret gefragt, was ich als sein Bruder und Patenonkel tun kann. Könnte ich geg. diese Frau gerichtlich vorgehen, denn in der Zwischenzeit zweifel ich am geistigen Zustand dieser Frau und ob man weiter zuschauen darf, wie diese Frau drei Kinder ins Leben begleiten und erziehen will...doch nicht so lange bis es wieder einmal zu spät war ??

Freundliche Grüße
Bernd Stroppel
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.01.2012 12:41:18

Sehr geehrter Herr Stroppel,
Ihre Nachfrage darf ich Ihnen wie folgt beantworten (wobei ich mich im Urlaub befinde und daher erst jetzt melde):

Sie selbst können quasi gar nichts gegen Ihre Schwägerin unternehmen. Die einzige Möglichkeit wäre, dass Sie zum Jugendamt gehen und dort Ihre Zweifel an der Erziehungsfähig- bzw. geeignetheit der Kindesmutter äußern, also mitteilen, dass Sie davon ausgehen, dass das Wohl der Kinder gefährdet ist.
Aus der Erfahrung heraus ist jedoch zu befürchten, dass das Jugendamt nicht allzuviel unternimmt, da dort solche Fälle, wie von Ihrem Bruder, nahezu tagtäglich vorkommen.

Mit freundlichen Grüßen
B. Scheuer
Rechtsanwältin

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