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Hallo,
ich wohne seit Juli 2010 getrennt von meinem Ehemann.
Der Hausrat wurde beim Auszug soweit einvernehmlich geteilt. Eine Differenz für TV und Sofa wurde von mir ausgezahlt dafür stehen diese Dinge bei mir. Eine Quittung habe ich mir unterschreiben lassen.
Nun kommt mein Noch-Mann (Scheidung noch nicht eingereicht) und verlangt noch eine (der beiden) Sonnenliegen. Er behauptet er könne noch drei Jahre irgendwelche Forderungen den Hausrat betreffend stellen. Es geht mir jetzt nicht um die Liege, sondern ums Prinzip. Jetzt ist es die Liege, was ist es morgen....übermorgen???
Kann er ständig mit neuen Forderungen den Hausrat betreffend bei mir vorstellig werden??
Danke
Antwort geschrieben am 28.04.2011 23:07:42 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 203
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laut einem Urteil des OLG Naumburg, 3 UF 24/07 kann ein Ehepartner nicht beliebig lange Gegenstände aus dem Hausrat verlangen.
Es wurde entschieden, "dass, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens und auch längere Zeit nach Scheidung einen Anspruch auf Hausratsteilung nicht geltend macht (Zeitmoment), der andere aufgrund eingetretener "Funkstille" dies Verhalten dahin verstehen kann, dass von einer weiteren Geltendmachung der Hausratsteilung abgesehen werde (Umstandsmoment)."
Entscheidend ist, inwieweit bereits zwischen Ihnen eine Einigung erfolgt ist. Wurde diese schriftlich festgehalten oder unter Zeugen durchgeführt?
Sollte eine endgültige Einigung über die Aufteilung erfolgt sein, so ist die Aufteilung abgeschlossen. Allerdings könnten hier - wenn nichts schriftlich geregelt wurde - Beweisprobleme bestehen.
Tragen Sie hier näher vor.
Sollten Sie anwaltlichen Rat hinsichtlich des Scheidungsverfahrens benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer gesonderten Beauftragung zur Verfügung.
Ich verbleibe
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.05.2011 19:08:21
Sehr geehrte Frau Dr. Corina Seiter,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Ein Schriftstück bzw. Zeugen welches die Aufteilung des Hausrates belegen würden, gibt es leider nicht.
Ich habe ein Schriftstück vorbereitet, aber mein (Noch)Ehemann weigert sich, dies zu unterschreiben.
Ich weigere mich nunmehr irgendwelche Hausrats-Gegenstände herauszugeben.
Was kann mir passieren und wie kann ich es künftig verhindern, dass ich mit solchen Forderungen konfrontiert werde??
Danke für Ihre Mühe.
Sehr geehrte Frau Dr. Corina Seiter,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Ein Schriftstück bzw. Zeugen welches die Aufteilung des Hausrates belegen würden, gibt es leider nicht.
Ich habe ein Schriftstück vorbereitet, aber mein (Noch)Ehemann weigert sich, dies zu unterschreiben.
Ich weigere mich nunmehr irgendwelche Hausrats-Gegenstände herauszugeben.
Was kann mir passieren und wie kann ich es künftig verhindern, dass ich mit solchen Forderungen konfrontiert werde??
Danke für Ihre Mühe.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.05.2011 20:50:56
Wenn keine Einigung möglich ist, so kann der Richter eine verbindliche Aufteilung vornehmen.
Auch könnte der Noch-Ehemann die Herausgabe bestimmter Gegenstände einklagen.
Ich würde daher zu einer schriftlichen Einigung raten, indem alle bislang übergebenen Gegenstände detailliert aufgeführt werden und die endgültige, verbindliche Aufteilung festgehalten wird.
Wenn keine Einigung möglich ist, so kann der Richter eine verbindliche Aufteilung vornehmen.
Auch könnte der Noch-Ehemann die Herausgabe bestimmter Gegenstände einklagen.
Ich würde daher zu einer schriftlichen Einigung raten, indem alle bislang übergebenen Gegenstände detailliert aufgeführt werden und die endgültige, verbindliche Aufteilung festgehalten wird.
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