Frage geschrieben am 13.01.2008 21:25:00
Transportschaden wer haftet?
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4946Nun habe ich das Porzellan nach besten Wissen und Gewissen verpackt- in Tücher eingewickelt ect- damit es nicht kaputt geht.
Nun kam das Paket bei dem Käufer an und der meinte, dass von 12 Teilen 4 kaputt wären.
Kann ich in Regerss genommen werden, für die Beschädigung.
Muss ich für die 4 kaputten Teile Ersatz liefern?
Die Antwort ist mir Euro 20,-- wert.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 13.1.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 13.01.2008 21:53:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Reiserecht, Erbrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 400
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Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass Sie das Porzellan als private Verkäuferin und nicht gewerblich verkauft haben. In diesem Fall genügt es, dass der Verkäufer die Ware gut verpackt und diese an ein Transportunternehmen übergibt. Das Risiko der Beschädigung und des Verlustes auf dem Transportweg trägt dann der Käufer.
Es kommt dementsprechend für Sie darauf an, ob die Ware ausreichend gut verpackt war. War dies der Fall, kann der Käufer keine Ansprüche an Sie stellen.
Eine Verpackung nur durch Tücher halte ich für kritisch, wenn keine weitere Polsterung vorgenommen wurde, ohne insoweit aber eine abschliessende Einschätzung vornehmen zu können. Ich verweise Sie auf die im Internet einsehbaren Verpackungsrichtlinien/-empfehlungen der gängigen Transportunternehmen und empfehle, dass Sie die von Ihnen vorgenommene Verpackung, die Sie nicht näher beschreiben, nach dieser Maßgabe überprüfen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben. Abschliessend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie in diesem Forum eine erste überschlägige Einschätzung auf der Basis Ihrer Schilderung erhalten, die nur in einfachen Fällen eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung ersetzen kann. Das Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann zu einer anderen Beurteilung Ihres Falles führen; verbindliche Empfehlungen sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung nach vollständiger Überprüfung des Sachverhaltes möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.01.2008 22:06:02
guten Abend,
das war sehr präzise und verständlch.
Abschliessend möchte ich sagen, dass zwischen jedem Porzellan ausreichend Tuch gepolstert wurde, dann erst das nächste Porzellan verpackt wurde.
Gesetzt den Fall der Käufer ist der Meinung, ich hätte die Ware nicht ordnungsgemäss verpackt, inwieweit muss ich Schadenersatz leisten?
Vielen lieben Dank für die rasche Hilfe
cora Rahn
guten Abend,
das war sehr präzise und verständlch.
Abschliessend möchte ich sagen, dass zwischen jedem Porzellan ausreichend Tuch gepolstert wurde, dann erst das nächste Porzellan verpackt wurde.
Gesetzt den Fall der Käufer ist der Meinung, ich hätte die Ware nicht ordnungsgemäss verpackt, inwieweit muss ich Schadenersatz leisten?
Vielen lieben Dank für die rasche Hilfe
cora Rahn
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.01.2008 22:26:53
Schadensersatz wäre zunächst in Form der Ersatzlieferung zu leisten. Wenn dies nicht möglich ist, weil Ihnen keine gleichartigen Porzellanstücke zur Verfügung stehen, ist Ersatz in Geld zu leisten; dies in Höhe des Preises für Ersatzstücke abzüglich der bisherigen zeitanteiligen Nutzung (Stichwort "Neu für Alt").
Mit freundlichen Grüßen
Schadensersatz wäre zunächst in Form der Ersatzlieferung zu leisten. Wenn dies nicht möglich ist, weil Ihnen keine gleichartigen Porzellanstücke zur Verfügung stehen, ist Ersatz in Geld zu leisten; dies in Höhe des Preises für Ersatzstücke abzüglich der bisherigen zeitanteiligen Nutzung (Stichwort "Neu für Alt").
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