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Frage geschrieben am 02.02.2012 11:12:55

Transportschaden Dhl

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1139
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 20 weitere Antworten zum Thema DHL.
Ich versendete im November 2011 als Garantiefall einen Kaffeevollautomaten nach Nürnberg. Wie mit AEG abgesprochen, wurde diese Maschiene im ORgnialkarton mit Orginalfüllung Portofrei versendet! Habe hier vor Ort noch extra bei der post bei Aufgabe des Paket gefragt, ob es so alles rechtens sei. JA!
In Nürnberg kam das Paket ohne sichtlichen äuserlichen Transportschaden an. Bei der Reperatur stellte man fest das diese Paket wohl heruntergefallen sei und die Bedienblende ect. defekt ist. Es wurden bilder beim Auspacken der Maschiene gemacht die die Umverpackung zeigen.
Dhl reagierte mit Ablehnung für den schaden von 230 Euro aufzukommen.Die Ware wäre nicht ordnungsgemäss verpackt gewesen. Auf Emails u.Anrufe gehen sie nicht ein und dem Hinweis, das ihre "kometente Mitarbeiterin" das Paket trotz nachfrage meinerseits zum Versand so in der Orgnialverpackung angenommen hat. Laut DHl hätte die Maschine in noch einem anderen emäns gorssen Karton einpackt sein müssen. Aber ich behaupte auch dieser Karton ,hätte die unsachgemässe Auslieferung nicht überstanden. Ich vermute das dem auslieferer das Paket sind nunmal eine Kilogramm aus der hand geruscht ist.
Ich möchte das DHL für den Schaden aufkommt den sie verursacht haben


Antwort geschrieben am 02.02.2012 12:10:55
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Wenn Sie von DHL den Ersatz des Schadens verlangen wollen, müssten Sie zunächst beweisen, dass der Schaden an der Türe und Bedienblende durch DHL verursacht worden ist. Für die schadhafte Anlieferung können Sie offenbar Mitarbeiter von AEG als Zeugen benennen. Sie müssten weiter Familie oder Verwandte als Zeugen dafür benennen, dass der Automat bei Ihnen insofern noch heil war und nur den Schaden aufwies, weswegen Sie diesen an AEG versandt haben. Einfacher wäre es, wenn der Schaden von AEG bei der Anlieferung auf dem Lieferschein vermerkt worden wäre, aber das war ja deswegen nicht möglich, da der Karton von außen unbeschädigt war.

DHL hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedene Haftungsbeschränkungen vereinbart. Ich gehe aber davon aus, dass der sichere Transport der Waren zu den Kardinalspflichten von DHL gehört, so dass DHl unbeschränkt für Vorsatz und Fahrlässigkeit haftet.

DHL beruft sich offenbar auf den besonderen Ausschlussgrund der ungenügenden Verpackung durch Sie gemäß § 427 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Ob die von Ihnen benutzte Originalverpackung ausreichte, müsste im Falle des Prozesses durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden. Ich habe letztes Jahr selbst über das Internet eine Kaffeemaschine bestellt, diese dann wegen eines Mangels zurückgeschickt und dann eine neue bekommen. Der Verkäufer hatte jeweils noch einen Umkarton mit Luftpolsterkissen um den Originalkarton gemacht. Von daher vermute ich, dass Ihre Verpackung wirklich unzureichend war, was Ihnen der Sachverständige dann bestätigen würde.

Sie können dann noch versuchen zu beweisen, dass Sie von der Mitarbeiterin von DHL falsch beraten worden sind. Ggf. war an diesem Tag ein Bekannter von Ihnen mit im Postshop, der dies bezeugen kann. Die Mitarbeiterin selber dürfte sihc hieran nicht erinnern können, selbst wenn Sie deren Namen noch wissen und sie überhaupt als Zeugin benennen können, da sie wohl viel Pakete jeden Tag entgegennimmt.

Sie könnten dann mittels eines Sachverständigengutachtens versuchen zu beweisen, dass die Maschine auch beschädigt worden wäre, wenn Sie in einem zweiten Karton verpackt worden wäre. Wie dieses Gutachten ausgeht, kann ich Ihnen aber nicht sagen, da ich hierin keine Erfahrungen habe.

Sie sehen, dass Sie in diesem Fall etliche Beweise erbringen müssen, so dass die Durchsetzung Ihres Anspruchs nicht ganz einfach ist. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die insbesondere die Kosten für das im Vergleich zur Schadenshöhe teure Sachverständigengutachten tragen wird, können Sie versuchen, weiter gegen DHL vorzugehen. Ist dies nicht der Fall, würde ich an Ihrer Stelle mir gut überlegen, ob ich weiter vorgehe, da sich Ihr Schaden leicht vervielfältigen kann, wenn Sie den Prozess gegen DHL verlieren.

Ich bedaure keine bessere Auskunft geben zu können.

Abschließend weise ich noch auf Folgendes hin: Dieser Dienst soll Ihnen lediglich eine erste Einschätzung geben und den Gang zu einem örtlichen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Oft stellt sich erst dort ein bestimmtes Detail heraus, das zu einer ganz anderen rechtlichen Bewertung des Falles führt.

Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
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