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Frage geschrieben am 24.09.2007 12:54:00

Transportkosten, Schadensersatz

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2709
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema Schadensersatz.
Hallo Rechtsgelehrte,

Ein E-Bay kauf wurde mit Iloxx (standart)in Auftrag gegeben. Diese haben den Transport an ihren Partner GLS vergeben.
GLS fährt zum Versender, nimmt das Paket an ( Rolle 1,2mlang D=ca20cm 12kg) klebt seinen GLS Aufkleber drauf und reist ab. Das Paket wird von 41836 hückelhoven bis in das Depot in Rennerod (Westerwald) transportiert. Dort stellt GLS fest, das Paket sei nicht Transportbedingungskonform.(Nachweis Trackingliste)
Iloxx teilt dies dem Absender und mir mit. Sofort setze ich mich mit Iloxx telefonisch in Verbindung, das Paket in Rennerod zu belassen um es abzuholen. Dies wird zur Klärung zugesagt.
Ein direkter telefonischer Versuch bei GLS schlägt fehl, dafür benötigt man den GLS TrackingCode und nicht den Iloxx Code. Iloxx teilt aber in ihrer Mail natürlich nur den eigenen mit...

Lange Rede.... das Paket ist trotz sofortiger Reaktion zurück zum Absender geschickt worden...um es rechteckig einzupacken..

Da ich letztendlich die Kosten zu tragen habe bin ich etwas -disharmoniert- über die Art von GLS und Iloxx. Lohnt sich die Geltungmachung eines Schadenersatzes zumnal ich das Paket auch noch abholen wollte? Das GLS Depot liegt ca. 30km vom Ziel, als mir entfernt.
Vielen Dank


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Diese Antwort ist vom 24.9.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 24.09.2007 15:25:15
Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie müssen Sie in erster Linie an lloxx halten, denn dort haben Sie die Sendung in Auftrag gegeben. Für Schäden, die aus der Weitergabe an einen Subunternehmen resultieren, hat immer der Vertragspartner (lloxx) einzustehen. Hier sind aber auch die lloxx AGBs zu beachten insb. die konkrete Ausgestaltung hinsichtlich der Weitergabe des AUftrages an Subunternehmer wie GLS.

Ihr Vertragspartner lloxx hat schuldet allerdings den Transport genau so, wie Sie ihn dort in Auftrag gegeben haben, sprich in Röhre verpackt. Wenn lloxx dies annimmt, muss lloxx auch dafür einstehen.

Sie können daher einen Schadenersatz grundsätzlich, vorbehaltlich der AGB Prüfung von lloxx und ihrem konkreten Transportauftrag geltend machen. Fraglich ist aber, welche Schadenspositionen Sie geltend machen wollen, denn ersetzt werden hier grundsätzlich nur (ebenfalls nach AGB bestimmte) Schadenspositionen.

Es empfiehlt sich ein kurzes anwaltliches Schreiben an lloxx in Ihrem Namen und Auftrag abzusenden und die Sache damit außergerichtlich einer schnellen Klärung zuzuführen, wenn Ihnen daran gelegen ist schreiben Sie mir einfach eine kurze mail an info@ra-kleber.com.

Gruß,
RA M. Kleber


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