Frage geschrieben am 21.03.2010 23:06:11
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Transparenz bei Internetverträgen durch Webformular
Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1170Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Der Vertragsabschluss kam durch ein Webformular zustande. Die Vertragsdetails wurden kurz vor dem Absenden nochmals angezeigt. Ich bin mir definitiv sicher, welche Vertragslaufzeit ich damals ausgewählt habe. Bei soetwas schaue ich 5x genau hin. Leider habe ich keine Bildschirmaufnahme über diese abgeschlossenen Vertragsdetails gemacht.
Doch jetzt kommt der Clou. Per eMail erhalte ich die Bestätigung der Bestellung, die Zugangsdaten und die Rechnung. Doch ich finde nirgends irgendwelche Vertragsdetails! Keine Informationen über die Vertragslaufzeit, keine Informationen über den Zahlungsintervall. Nichts.
Auch nach Anmeldung im Kundenbereich des Unternehmens findet man auf keiner Unterseite irgendwelche Vertragsdetails. Selbst bei den Unterseiten "Kundendaten" oder "Vertragsdaten" nicht.
Das Unternehmen nahm meine Kündigung per Fax zum nächstmöglichen Termin mit einem nicht möglichen Kündigungsdatum auf. Auf Nachfrage wurde mir eine vollkommen andere Vertragslaufzeit genannt als eigentlich im Webformular durch mich ausgewählt wurde.
- Hätte das Unternehmen mir diese Vertragsdetails nicht nochmals bestätigen müssen? (Es hätte ja ein Softwarefehler vorliegen können.)
- Wie sieht derzeit die Rechtslage bei solchen Vertragsabschlüssen aus?
- Gibt es dazu bereits Gerichtsurteile?
Antwort geschrieben am 21.03.2010 23:28:05 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht
Bewertungen: 191
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prinzipiell muss derjenige das beweisen, worauf er sich beruft. Hier wären Sie das, wenn Sie sich auf eine bestimmte Vertragslaufzeit berufen wollen. Leider haben Sie hier keinen Bildschirmausdruck. Zeugen wären jedoch auch möglich.
Seltsam ist jedoch, dass sich nunmehr keinerlei Vertragslaufzeiten auf der Website finden lassen.
Wurde jedoch keine feste Laufzeit vereinbart, so gilt der Vertrag als unbefristet und es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen, die sich aus den dem Vertrag beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.
Leider schreiben Sie nicht, was hier für ein Vertrag zugrunde liegt, da Mietvertrag ein weites Feld ist, gerne können Sie mir auch per Mail den Link zuschicken, damit ich mehr sagen kann.
Prinzipiell steht Ihnen bei Onlineverträgen auch ein Widerrufsrecht von 2 Wochen bzw. 1 Monat (abhängig davon, wann Ihnen die Widerrufsbelehrung mitgeteilt wurde) zu. Sollten Sie gar nicht ordnungsgemäß belehrt worden sein, so gilt die Frist von 1 Jahr.
Ggf. könnten jedoch Ausschlussgründe vorliegen, die sich dann aus der Belehrung ergeben.
Daher sollten Sie unbedingt, sofern Sie sich noch innerhalb der Frist befinden oder gar keine Belehrung erhalten haben, fristgerecht den Vertrag widerrufen.
Nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion, um genauer vorzutragen.
Bis dahin verbleibe ich
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.03.2010 23:40:43
Es handelt sich um einen Server-Mietvertrag.
Das Unternehmen bietet monatliche Vertragslaufzeit, jährliche oder zweijährliche. Das Unternehmen beruft sich auf einen Jahresvertrag, obwohl ich einen monatlichen Vertrag abschloss. Leider keine Zeugen oder sonstige Beweismittel.
Widerrufsbelehrung gab es. Darauf kann ich mich nicht mehr berufen. Das war alles korrekt. Sie schlossen sogar einen Widerruf aus.
Das Geschäftsgebahren des Unternehmes ist durch diese Undurchsichtigkeit vollkommen falsch. Hätte ich nämlich direkt nach Vertragsabschluss die falschen Vertragsdetails zu Gesicht bekommen, hätte ich mich sofort beschweren können.
Dieses nutzt das Unternehmen höchst wahrscheinlich aus.
Es handelt sich um einen Server-Mietvertrag.
Das Unternehmen bietet monatliche Vertragslaufzeit, jährliche oder zweijährliche. Das Unternehmen beruft sich auf einen Jahresvertrag, obwohl ich einen monatlichen Vertrag abschloss. Leider keine Zeugen oder sonstige Beweismittel.
Widerrufsbelehrung gab es. Darauf kann ich mich nicht mehr berufen. Das war alles korrekt. Sie schlossen sogar einen Widerruf aus.
Das Geschäftsgebahren des Unternehmes ist durch diese Undurchsichtigkeit vollkommen falsch. Hätte ich nämlich direkt nach Vertragsabschluss die falschen Vertragsdetails zu Gesicht bekommen, hätte ich mich sofort beschweren können.
Dieses nutzt das Unternehmen höchst wahrscheinlich aus.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.03.2010 00:28:30
Sehr geehrter Fragender,
nach Zusendung des Links habe ich mir die Website angeschaut.
Hier sind im Kleingedruckten folgende Vertragszeiten angegeben:
Vertragslaufzeit 24 Monate, kürzere Laufzeiten gegen Aufpreis möglich. Zahlweise monatlich im Voraus.
Kündigungszeit:
Der Vertrag ohne Mindestlaufzeit ist jederzeit zum Monatsende kündbar. Alle anderen Verträge verlängern sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.
Lassen Sie sich die Daten Ihres Vertragsschlusses von der Firma zusenden. Hieraus muss sich dann auch der abgeschlossene Vertrag ergeben.
Ich würde ggf. zur Einschaltung eines Anwaltes raten, da dies alles sehr suspekt zu sein scheint.
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Viele Grüße
Dr. C. Seiter
Sehr geehrter Fragender,
nach Zusendung des Links habe ich mir die Website angeschaut.
Hier sind im Kleingedruckten folgende Vertragszeiten angegeben:
Vertragslaufzeit 24 Monate, kürzere Laufzeiten gegen Aufpreis möglich. Zahlweise monatlich im Voraus.
Kündigungszeit:
Der Vertrag ohne Mindestlaufzeit ist jederzeit zum Monatsende kündbar. Alle anderen Verträge verlängern sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.
Lassen Sie sich die Daten Ihres Vertragsschlusses von der Firma zusenden. Hieraus muss sich dann auch der abgeschlossene Vertrag ergeben.
Ich würde ggf. zur Einschaltung eines Anwaltes raten, da dies alles sehr suspekt zu sein scheint.
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Viele Grüße
Dr. C. Seiter
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