Traineestelle im Krankenhaus
29.11.2008 17:39 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Ich habe am 18. August 2008 eine Traineestelle als Diplom-Psychologin in einem Krankenhaus angetreten (Arbeits- und Organisationspsychologie). Der Vertrag ist auf 2 Jahre bis 31.08.2010 befristet. Die gGmbH ist an den Landkreis angebunden, die Bezahlung erfolgt nach TVöD. Im ersten Absatz des Vertrages heißt es "die Mitarbeiterin wird mit Wirkung vom 18.08.2008 befristet bis 31.08.2010 als Trainee in der Gesellschaft eingestellt". Mir wurde gesagt das ich nach 6 Monaten (ab Feb 09) nicht übernommen werde. Gilt auch bei einem befristeten Traineevertrag die 6-Monats-Probezeit? Auch für mich ist klar, dass ich dort nicht bleiben möchte. Was raten Sie mir? Soll ich kündigen oder nicht? Welches Vorgehen ist arbeitsrechtlich günstig für mich? Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen








