Frage geschrieben am 04.03.2010 14:34:07
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trächtigjkeit beim Freizeitpferd ein Mangel ?
Rechtsgebiet: Tierrecht, Tierkaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 740Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Nach 7 Monaten stellt der Käufer fest, dass die Stute tragend ist,
was mir nicht bekannt war.
Handelt es sich bei der Trächtigkeit um einen Mangel und wie
ist der Mehrwert durch das Fohlen zu beurteilen?
Antwort geschrieben am 04.03.2010 15:03:43 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Miet und Pachtrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht
Bewertungen: 547
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vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Der Käufer könnte grundsätzlich nur dann Gewährleistungsansprüche geltend machen, soweit das Pferd mangelhaft ist. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn es nicht die nach dem Kaufvertrag vereinbarte Eigenschaft aufweist. Wenn insoweit nichts vereinbart worden ist, dann liegt ein Mangel dann vor, wenn das Pferd nicht die Eigenschaft hat, die man üblicherweise von einem solchen Pferd erwarten darf.
Da ich den Kaufvertrag nicht kenne, gehe ich zunächst davon aus, dass hier über die Schwangerschaft des Pferdes keine entsprechende Regelung getroffen wurde. Demnach ist die Frage zu klären, ob von einem Familien und Freizeit erwartet werden darf, dass es nicht schwanger wird. Genau hier liegt das Problem.
Würde es sich beispielsweise um ein Turnierpferd handeln, wäre der vertragsgemäße Gebrauch durch die Schwangerschaft erheblich beeinträchtigt, sodass ein Mangel vorliegen würde.
In Ihrem Fall ist die Angelegenheit allerdings grenzwertig. Nach meiner Recherche ist dieser Fall höchstrichterlich noch nicht geklärt, sodass eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht. Meines Erachtens liegt hier aber (noch) kein Mangel vor, da die Schwangerschaft die Tauglichkeit des Pferdes als Familien und Freizeitpferd nicht erheblich beeinträchtigt.
Hinsichtlich des Mehrwertes an dem Fohlen ist festzustellen, dass egal ob man einen Mangel annehmen möchte oder nicht, dieser Mehrwert grundsätzlich dem Käufer zusteht, es sei denn es ist vertraglich etwas anderes vereinbart.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316
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