wie kann ich erkennen, ob der Mahnbescheid auch gegen einen andere Person gerichtet ist ?
Wird das irgendwo vermerkt ? Oder bekomme ich die info nur vom Gericht auf Anfrage ?
Ein link zu einer Seite im Internet die dies ausführlich beantwortet wäre z. B. Okay.
Ich habe einen Mahnbescheid erhalten, verpennt Widerspruch einzulegen und nun habe ich auch noch eine Sicherungshypothek in das Haus getragen bekommen, auch hier habe ich verpennt wiederspruch einzulegen.
Diese Unterlage liegen mir alle vor.
Ich hatte zu zweit für ein Darlehn gebürgt.
-- Einsatz geändert am 10.12.2011 14:22:44
Antwort geschrieben am 10.12.2011 15:22:59 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Wenn sich aus dem Mahnbescheid ergibt, dass Sie als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden, ist der Mahnbescheid auch einer anderen Person zugestellt worden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.12.2011 15:30:00
AUf dem Mahnbescheid bin lediglich ich selbst als Schuldern angegeben, das Wort Gesamtschuldner tuagt nirgends auf, auch nicht auf dem Vollstreckungsbescheid. Auch nicht im Eintrag im Grundbuch zur Sicherungshypothek.
Heisst es im Umkehrschluss, wenn nicht das Wort gesamtschuldner auftaucht, dass dann der Mahnbescheid nur mir zugestellt wurde ?
AUf dem Mahnbescheid bin lediglich ich selbst als Schuldern angegeben, das Wort Gesamtschuldner tuagt nirgends auf, auch nicht auf dem Vollstreckungsbescheid. Auch nicht im Eintrag im Grundbuch zur Sicherungshypothek.
Heisst es im Umkehrschluss, wenn nicht das Wort gesamtschuldner auftaucht, dass dann der Mahnbescheid nur mir zugestellt wurde ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.12.2011 15:51:07
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Wenn sich aus dem Mahnbescheid nicht ergibt, dass Sie als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, können Sie davon ausgehen, dass der Anspruch nur gegen Sie geltend gemacht worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Wenn sich aus dem Mahnbescheid nicht ergibt, dass Sie als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, können Sie davon ausgehen, dass der Anspruch nur gegen Sie geltend gemacht worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
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