Titel über Kindesunterhalt
27.06.2012 16:48 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Ich habe eine Frage zu Unterhaltsansprüchen.
Bis zum Jahr 2006 hatte ich Anspruch auf Kindesunterhalt.
Darüber gibt es auch einen Titel. Da der Vater immer sehr schlecht gezahlt hat sind Unterhaltsforderungen in Höhe von ca. 6.000 EUR offen geblieben.
Kann ich diese noch irgendwie einklagen?
Mein Sohn wohnt inzwischen in einer eigenen Wohnung.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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