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Titel über Kindesunterhalt


27.06.2012 16:48 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 2 Stunden

Ich habe eine Frage zu Unterhaltsansprüchen.
Bis zum Jahr 2006 hatte ich Anspruch auf Kindesunterhalt.
Darüber gibt es auch einen Titel. Da der Vater immer sehr schlecht gezahlt hat sind Unterhaltsforderungen in Höhe von ca. 6.000 EUR offen geblieben.
Kann ich diese noch irgendwie einklagen?
Mein Sohn wohnt inzwischen in einer eigenen Wohnung.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 861 weitere Antworten zum Thema:
Kindesunterhalt Titel
27.06.2012 | 17:20

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Da nach Ihren Angaben über den Unterhaltsanspruch bereits ein Titel existiert, brauchen Sie die Rückstände nicht gesondert und erneut einzuklagen.

Sie können direkt aus dem Titel wegen der Rückstände vollstrecken.


Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

538 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht