Ich bin deswegen nun von der Firma Domnowski Inkasso aufgefordert worden, eine "Forderung aus Dienstleistungsvertrag" zu begleichen.
Den Vertrag hatte ich noch während des Urlaubs wieder gekündigt, allerdings habe ich keine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten. Als ich jetzt RCI mitgeteilt habe, dass ich den Vertrag schon gekündigt habe, kam eine E-Mail zurück, wonach dies dort nicht bekannt sei und man außerdem nur kündigen könne, nachdem ein bunter Strauß von Voraussetzungen erfüllt sei*. Die Bearbeitungsdauer (nach Erfüllung aller Voraussetzungen) betrage 12 Monate, während der weitere Gebühren anfallen.
Ich habe keinerlei Leistungen von RCI in Anspruch genommen, hatte auch gar keinen Bedarf daran, sondern bin schlicht im Urlaub überrumpelt worden.
Fragen:
1. Wie kann ich die von der Inkassofirma geltend gemachte Forderung erfolgreich zurückweisen?
2. Wie kann ich sicher klarstellen, dass der Vertrag beendet ist und ich keine weiteren Gebühren mehr zahlen muss?
Ich bitte um Beantwortung durch einen Anwalt, der über Erfahrung mit Timesharing-Fällen verfügt.
Falls die Antwort in beiden Fällen "da kann man leider nichts machen" oder ähnlich lauten sollte, bitte ich die Frage nicht zu beantworten.
Mit besten Grüßen
* E-Mail von RCI (paste & copy inkl. Rechtschreibfehler):
"... Wir bitten die Austragungsfrist von 12 Monaten zu beachten.
Laut der RCI Points Richtlinien kann ein Mitglied die Teilnahme am Programm bis zum Ablauf sämtlicher in Kraft befindlicher Kaufverträge des Mitglieds oder bis zu gültigen Übertragung seiner Punkteanrechte oder bis zur Aufhebung der in das Programm eingebrachter Nutzungsrechte gemäß der Gesellschafts-Statuten nicht kündigen. Die Aufgabe der Nutzungsrechte muss schriftlich an die Verwaltungsgesellschaft mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten erfolgen.
Eine Aufgabe der Nutzungsrechte ist nicht möglich, wenn für Mitglieder noch Reservierungen bestehen oder die Nutzungsrechte bereits Dritten
zugewiesen worden sind. (Paragraf Kündigung durch das Mitglied; RCI Points
Geschäftsbedingungen)
Eine Austragung kann nur vorgenommen werden, wenn alle gebuchten Urlaube in der Vergangenheit sind, keine Gebühren ausstehend sind und uns eine
unterschriebene Verzichtserklärung für eventuell noch vorhandene Restpunkte vorliegt."
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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