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Frage geschrieben am 11.08.2010 22:17:51

Ticketweiterverkauf und allgemeiner gewerblicher Ticketweiterverkauf bei eBay

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2751
Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit verkaufe ich bei eBay Tickets, die ich vorher günstiger erworben habe. Ich bin dort auch als gewerblicher Verkäufer registriert und versteuere die Gewinne meines "Kleingewerbes" (komme bei weitem nicht auf über 17.500 Euro Jahresumsatz).Ich bin bis Ende September noch als Student eingeschrieben wobei ich seit 1.7. mittlerweile einen Job angetreten habe. Ich habe vor ein paar Wochen beim Verkaufsstart der Tickets des HSV ein paar Tickets erworben. Insgesamt belief es sich auf 8 Tickets für den Sitzplatzbereich und 24 Tickets für den Stehplatzbereich für insgesamt drei verschiedene Partien. Nach ein paar Tagen kam dann auch die Lieferung der Tickets bei mir an und ich habe sofort begonnen 2 Stehplatztickets und 2 Sitzplatztickets zu einem Sofortkaufpreis (mit der Option mir einen günstigeren Verkaufspreis anzubieten) zu je 40 Euro pro Karte (Einkaufspreis 15 Euro) bzw. 70 Euro (Einkaufspreis 36) einzustellen. Nach ca. 12 Stunden bekam ich am nächsten Morgen eine E-Mail:

"Sehr geehrter Herr XXXX,
leider mussten wir feststellen, dass von Ihnen erworbene Eintrittskarten auf einer nicht autorisierten Zweitmarktplattform gehandelt werden.
Hiermit verstoßen Sie gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der HSV-Arena GmbH & Co. KG, die Sie beim Kauf der Karten akzeptiert haben. Die AGB sind jederzeit im Internet unter www.hsv.de/agb einsehbar.
Deshalb teilen wir Ihnen mit, dass wir von dem Vertrag zurücktreten und die von Ihnen gebuchten Tickets gemäß unserer AGB storniert worden sind. Des Weiteren erhalten Sie eine befristete Ticketsperre.
Wir fordern Sie auf, das Anbieten von Eintrittskarten zu unterlassen und die ungültigen Tickets zu vernichten.
Der Kaufpreis wird mit der von Ihnen aufgrund des Verstoßes nach den AGB geschuldeten Vertragsstrafe verrechnet.
Wir gehen davon aus, dass dieses in Ihrem Interesse ist. Juristische Schritte und die Geltendmachung einer höheren Vertragsstrafe bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen aus der Imtech Arena"

Darauf habe ich die Auktionen sofort rausgenommen und es wurden keine Tickets verkauft. Die HSV-Tickets wurden vernichtet. Es kam also im Grunde genommen keiner zu Schaden. Ich habe dann mit dem Herrn kommuniziert und mich dafür entschuldigt dem HSV offensichtlich geschadet zu haben und bedauerte den Vorfall, versprach aber auch, dass es nicht mehr vorkommt. Außerdem habe ich ihn die Frage gestellt wann ich mein Geld für die bereits bezahlten Tickets (Einkaufswert: 640 Euro) zurückbekomme.
Daraufhin seine Antwort:
"Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Der Kaufpreis wird mit der von Ihnen aufgrund des Verstoßes nach den AGB geschuldeten Vertragsstrafe verrechnet.
Juristische Schritte und die Geltendmachung einer höheren Vertragsstrafe bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen aus der Imtech Arena"

Da dachte ich schon: Hoffentlich nicht zu hoch. Ich rechnete mit vielleicht 2-300 Euro, was für mich schon viel Geld gewesen wäre. Ein paar Tage darauf lag ein Anwaltsschreiben in meinem Briefkasten:

„Sehr geehrter Herr XXX,
in vorstehender Angelegenheit hat uns die Firma HSV-Arena GmbH und Co. KG, die wir ständig anwaltlich vertreten, gebeten, Ihnen gegenüber ihre Interessen wahrzunehmen. Zu diesem Zweck hat sie uns über den zugrunde liegenden Sachverhalt informiert und uns die bisherigen Vertragsunterlagen überreicht. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert.
Unsere Mandantin hat festgestellt, dass Sie bei eBay Eintrittskarten für Heimspiele des Fußballbundesliga-Lizenzmannschaft des Hamburger Sport-Verein verkauft haben.
Ausweislich der AGB unserer Mandantin, die wir als Anlage beifügen, sowie ausweislich der Aufdrucke auf den Tickets besteht eine Berechtigung für Besuche von Spielen nur, wenn der Besucher einen Veranstaltungsvertrag mit unserer Mandantin abgeschlossen hat oder in einen solchen Vertrag wirksam eingetreten ist.
Letzteres ist insbesondere ausgeschlossen, wenn Tickets mit Gewinnerzielungsabsicht im Internet, gewerblich oder kommerziell oder bei der Veräußerung im Rahmen von nicht autorisierten Auktionen (Insbesondere im Internet) selbst oder durch Dritte oder bei Veräußerung ohne ausdrückliche Hinweis auf die AGB weitergegeben werden.
Die von Ihnen angebotenen Tickets berechtigen aus diesem Grund nicht zum Besuch der Veranstaltungen. Etwaige Käufer werden mithin über die Wertlosigkeit der Tickets getäuscht. Auf die strafrechtliche Relevanz dieses Vorgehens weisen wir hin.
Darüber hinaus werden die Rechte unserer Mandantin verletzt, der aus diesem Grund ein Unterlassungsanspruch aus Vertrag, Störerhaftung (§1004 BGB) sowie im Falle eines geschäftlichen Handelns zusätzlich aus &8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2, §5 Abs. 1 Nr. 1,Nr. 7 § 5a, Abs. 1 und 2 sowie §3 Abs. 3 i.V.m. dem Anhang zu §3 Abs. 3 Nr. 9 UWG zusteht.
Durch den Abschluss des Veranstaltungsvertrages, bei dem Sie die AGB unserer Mandantin akzeptiert haben, haben Sie zudem zugesichert nicht gegen die oben genannten Verbote zu verstoßen.
Der Verkauf von Eintrittskarten auf dem Zweitmarkt verletzt die Interessen der Fans und unserer Mandantin in erheblichem Maße. Dies nicht nur, weil hierdurch das Sicherheitskonzept unserer Mandantin unterlaufen wird, sondern auch weil durch den Weiterverkauf der Karten das soziale Preisgefüge der Ticketpreise gefährdet wird. Aus diesen Gründen wird der Verkauf der Eintrittskarten unserer Mandantin rechtlich verfolgt.
Wir haben Sie daher aufzufordern, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und den rechtswidrigen Verkauf bzw., das Anbieten der Tickets ab sofort zu unterlassen.
Gleichzeitig haben wir Sie aufzufordern innerhalb der vorgenannten Frist eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,- die Sie durch die rechtswidrigen Kartenverkäufe verwirkt haben, auf unser angegebenes Kanzleikonto zu überweisen - wir versichern anwaltlich, dass wir einzugsermächtigt sind. Die Geltendmachung einer höheren Vertragsstrafe bleibt für den Fall vorbehalten, dass eine gerichtliche Geltendmachung notwendig sein sollte.
Aufgrund der Rechtsverletzung haben Sie auch die nachstehend berechneten Kosten, die unsere Mandantin durch unsere Beauftragung entstanden sind, zu erstatten. Bei einem von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen angenommenen Streitwert für Unterlassungsanspruch von EUR 25.000 zuzüglich des Streitwerts für die Vertragsstrafe betragen diese Kosten EUR 755,80.
Wir fordern Sie somit auf, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung spätestens zum XX.XX.2010 (übermorgen) abzugeben und den Gesamtbetrag von EUR 3.505,40 innerhalb derselben Frist auf unser Kanzleikonto zu überweisen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist behalten wir uns ohne weitere Ankündigung die Geltendmachung der Rechte unserer Mandantin im Gerichtswege vor. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen in diesem Fall erhebliche weitere Kosten entstehen.

Mit freundlichen Grüßen,

XXXX

Kostennote:

Gegenstandswert: 27.500,- EUR
1,3 Geschäftsgebühr gem. §§2 Abs. 2,13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 985,40 EUR
Pauschale für Entgelte für Post und Telekommunikationsdienstleistungen Nr. 7002 VV RVG 20,- EUR
Gesamtsumme: 1.005,40 EUR"

Also für mich ist halt die Forderung als viel zu hoch eingestuft. Es ist auch nicht bekannt ob ich wirklich alle Karten verkauft hätte, da ich ja lediglich 4 Karten ins Internetportal gestellt habe. Außerdem war der geforderte Kaufpreis zu hoch angesetzt, ich hätte auch für deutlich weniger Geld die Karten verkauft. ( 25 Euro bei den Stehplätzen und 50 Euro bei den Sitzplätzen. Habe ja extra die Option angeboten, dass mir der Käufer einen Preis vorschlagen kann).
Außerdem finde ich es eine Frechheit, dass Sie übermorgen schon eine Antwort von mir haben wollen, obwohl ich ja im Endeffekt heute erst Kenntnis von dem Schreiben genommen habe. Als Datum ist auf dem Schreiben der letzte Freitag vermerkt (sprich Sie geben mir genau eine Woche Frist nach Verschicken).

Ich habe dazu folgende Fragen: Wie soll ich reagieren? Muss ich in den sauren Apfel beißen und den angegebenen Betrag bezahlen? Wie soll das Schreiben in ungefähr aussehen sollte ich die Vertragsstrafe nicht annehmen, sprich was muss in dem Schreiben auftauchen, das ich an die Anwaltskanzlei schicke, in dem ich Ihnen mitteile, die geforderte Summe nicht zu bezahlen? Soll ich einen Anwalt zur Rate ziehen der mich rechtlich vertritt, bzw. kann das evtl. gleich einer von 123recht.net machen. Dann könnte man das ganze vielleicht nicht als Frage an den Anwalt sondern als Beauftragung interpretieren. Ich will einen Rechtsstreit eigentlich vermeiden, da der eBay Account meiner Mutter gehört und ich über diesen verkaufe. Würde meiner Meinung nach nur zusätzlichen Ärger bringen. Die Frage ist halt auch, ob es wirklich billiger kommt.

Generell: Sollte ich den Verkauf von Tickets über eBay nach diesem Zwischenfall beenden oder ist es grundsätzlich nicht verboten Tickets zu verkaufen? Kann es sogar sein, dass der Verein mir lediglich die Mitgliedschaft kündigen kann bzw. mich beim Karteneinkauf sperren kann. Beim HSV bin ich nun so oder so gesperrt aber ich vertreibe auch Tickets anderer Vereine.
Wie gesagt ich verkaufe seit geraumer Zeit Tickets, jedoch wirklich nur im kleinen Rahmen.
Vielen Dank für eine ausführliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

ticketverkäufer


Antwort geschrieben am 11.08.2010 23:42:47
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Ich fürchte, Sie haben in der Tat rechtswidrig gehandelt, so daß die Abmahnung grundsätzlich gerechtfertigt ist.

Auch sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, wobei jedoch die von der Kanzlei vorformulierte Erklärung kritisch überprüft werden sollte. Die Frist ist (offensichtlich) zu kurz, so dass sie von Gesetz wegen auf eine angemessene Frist erweitert wird. Jedoch sollten Sie die Gegenseite kurz darauf hinweisen und eine weitere Tätigkeit ankündigen.

Ob Sie die Vertragsstrafe in der geforderten Höhe zahlen müssen, hängt etwas von den AGB ab, die ich nicht kenne. Jedoch müssen Sie sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass Sie die Vertragsstrafe bezahlen müssen.

Der Verkauf von erworbenen Tickets ist verboten, wenn der Weiterverkauf wie bei Ihnen gewerblich erfolgt. Ausgenommen sind Privat- oder Fanverkäufe, die jedoch bei Ihnen nicht gegeben sind. Sie sollten daher den Verkauf von Tickets über eBay beenden oder versuchen, von den Vereinen eine entsprechende Erlaubnis zu bekommen.

Da die Formulierung einer passenden Unterlassungserklärung und eine Prüfung der Angemessenheit der Vertragsstrafe für einen Laien etwas schwierig ist, empfehle ich, einen Anwalt hinzuzuziehen. 123recht.net als reiner Plattformbetreiber ist nicht geeignet, Sie hierbei zu beraten, jedoch sind die hier agierenden Anwälte wie ich gerne bereit, für Sie tätig zu werden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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