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Frage geschrieben am 19.07.2010 13:25:22

Thailändisches Recht | Besitz von Amylnitrit legal oder illegal

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1885
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema Besitz.
Hallo ich möchte gerne in Erfahrung bringen ob der Besitz von Amylnitrit, auch als Poppers bekannt http://de.wikipedia.org/wiki/Amylnitrit
in einer geringen Menge (1 kleine Flasche mit 20 ml) in Thailand legal oder illegal ist. Wird es dort als illegales BTM angesehen, oder wie in Deutschland als Arzneimittel? Wenn es illegal ist, wie wird es verfolgt, bzw. mit welcher Konsequenz hat man zu rechnen?


Antwort geschrieben am 19.07.2010 14:31:52
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Bereits der Besitz geringer Mengen Rauschgift kann in Thailand zu hohen Freiheitsstrafen führen. Dies gilt auch für psychotrope Substanzen, wie sie etwa in sog. Poppers enthalten sind. Bereits beim Besitz kleiner Mengen unterstellt das thailändische Strafrecht, dass damit Handel betrieben werden sollte. Bei Handel mit Heroin, Kokain und Amphetaminen ist sogar die Todesstrafe vorgesehen, die in Thailand auch vollstreckt werden kann.

Auch das Auswärtige Amt warnt ausdrücklich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschmitteln aller Art.

Aufgrund der beschriebenen Rechtslage schließe ich mich dieser Warnung ausdrücklich an.

Ich hoffe, Ihnen in dieser Angelegenheit weitergeholfen zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine erste Einschätzung handelt, die ausschließlich auf dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt beruht. Sollten hier Angaben weggelassen oder hinzugefügt worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.07.2010 16:58:36

Lieber Herr Zimmlinghaus. Mit Ihrer Antwort bin ich nicht zufrieden. Meine Frage zielte ganz konkret auf Amylnitrit ab, dass in Europa und in den USA nicht als BTM, sondern als Arzneimittel gilt. Weder der Besitz, noch der Konsum ist verboten. Im übrigen würde ich Amylnititrit auch nicht als pschytrop einstufen. Bereits in der Betreffzeile habe ich Thailändisches Recht genannt. Ich erwarte nunmehr, dass Sie sich vollends sackundig machen, oder aber den Auftrag wieder zurückstellen. Ich habe schließlich nicht gefrag, ob der Besitz oder Konsum von Rauschmitteln in Thailand strafbar ist.

Deshalb noch einmal ganjz konktet: Ist Amilnitrit nach geltendem thailändischen Recht ein BTM, oder ein Arzeimittel, dessen Besitz und Konsum nicht verboten ist. Wie wird Amilnitrit eingestuft?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.07.2010 21:22:27

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Amylnitrit unterfällt auch laut dem Link, den Sie selbst mir geschickt haben, den psychotropen Substanzen. Ob Sie persönlich das vielleicht anders einordnen , ist rechtlich gesehen nicht von Bedeutung.

Laut Auswärtigem Amt sind psychotrope Substanzen illegal. Bezüglich der Konsequenzen, die Drogenkonsum und Drogenbesitz in Thailand haben kann, verweise ich Sie auf meine bereits verfasste Antwort.

Sie sollten auch bedenken, dass Sie in Thailand nicht unbedingt von derselben Rechtsstaatlichkeit, wie sie in Deutschland gilt, ausgehen können. Dies bedeutet konkret, dass in Thailand unter Umständen auch sehr viel davon abhängen kann, wo konkret, in welcher Situation und von wem Sie kontrolliert werden.

Bitte beachten Sie auch die AGB dieser Plattform: Sie dient einer ersten rechtlichen Einschätzung, kann aber eine persönliche Rechtsberatung, in der alle relevanten Einzelheiten erarbeitet und rechtlich bewertet werden, nicht ersetzen.

Als Anwalt bin ich dazu verpflichtet, Ihnen zum sichersten Weg zu raten: Da psychotrope Substanzen laut Auswärtigem Amt illegal sind und in Thailand sehr harte Strafen bei entsprechenden Vergehen drohen, muss ich Ihnen ausdrücklich davon abraten, Poppers von Deutschland aus nach Thailand zu bringen (laut Bundespolizei in jedem Falle illegal!) oder sich diese vor Ort zu besorgen, wenn Sie nicht in den Verdacht geraten wollen, damit zu handeln.

Sollte Ihnen diese summarische Auskunft nicht genügen, steht es Ihnen frei, einen Anwalt zu suchen, der sich in Thailand bei den thailändischen Behörden für Sie kundig macht. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein solcher Aufwand für 35 Euro brutto auf dieser Plattform nicht zu leisten ist.

Mit freundlichen Grüßen
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