Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema China.
Sehr geehrte Damen und Herren,
trotz verschiedentlicher Bemühungen meinerseits haben die Chinesen falsche Papiere zu meinen Importsendungen hinzugefügt: Zwei Pakete im Wert von je 400 Eur wurden als Demo Samples 10 USD angegeben. Zudem sind die mir vorab geschickten zugehörigen Ursprungszeugnisse wegen Lieferverzögerungen nicht mehr gültig. Um die ausstehende Einfuhrumsatzsteuer geht es mir weniger, sondern um den nicht bezahlten Zoll auf Textilien (ca. 11% vom Warenwert).
Muss ich die angenommenen Pakete verschlossen lassen? Sollte ich aktuelle Ursprungszeugnisse nachfordern? Ist dies überhaupt möglich, weil z.B. der Aussteller die Originalware wieder in China hierzu vor Ort benötigt?
Wie könnte ich eine erfolgbringende Selbstanzeige durchführen? Bzw. wie könnte ich den Sachverhalt sinnvollerweise abwickeln?
Besten Dank für Ihre Antwort
MfG,
Hans Textil
Antwort geschrieben am 02.02.2011 21:28:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 203
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zunächst sollten Sie versuchen, die Zertifikate nachzuordern. Meist ist dieses in China jedoch nicht so einfach (es kommt u. U. sogar vor, dass Firmen quasi von heute auf morgen aufgelöst bzw. umfirmiert werden).
Ich würde Ihnen nicht pauschal dazu raten wollen, sofort eine Selbstanzeige zu machen, ohne dass die Sachlage vorher genau anwaltlich geprüft wurde.
Außerdem liegt offenbar (zumindest schreiben Sie hiervon nichts) auch noch gar kein konkreter Verwaltungsakt der Zollbehörde vor, und es ist ohnehin fraglich, ob ein solcher denn erfolgt.
Gibt es denn überhaupt einen konkreten Anlass, Maßnahmen der Zollbehörde zu befürchten?
Zudem stehen Ihnen schließlich auch in zollrechtlichen Verfahren grds. Rechtsmittel zur Verfügung, um sich ggf. gegen unberechtigte Ansprüche bzw. Anschuldigungen der Verwaltung zu wehren.
Gerne stehen wir Ihnen für eine (über den Umfang dieser Erstberatung hinausgehende) konkrete Prüfung der Angelegenheit im Rahmen einer gesonderten Beauftragung zur Verfügung.
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