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Text von Webseite kopiert-§97-soll 1000€ Schadensersatz zahlen


31.03.2009 18:56 |
Preis: ***,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von




Wir sind ein eingetragener Verein(Gemeinnützigkeit). Auf unserer Seite findet man Beschreibungen von Urlaubsorten. Jetzt bekamen wir eine Mail, dass wir einen Text von einer Seite verwendet haben. Der Text ist eine Beschreibung des Urlaubsortes. Die Bilder auf der Seite kommen von uns, wurden also nicht von der anderen Seite verwendet(keine Quelltextkopie)

Diese Webseite wird auf 2 Webseiten angezeigt(durch Contentsystem), die jedoch beide uns gehören, was auch durch die Seite und Impressum deutlich wird.

Wir wurden aufgefordert den Inhalt zu entfernen (haben wir gemacht) und sollen zusätzlich pro Seite 500€ (gesamt 1000€) Schadensersatz wegen Urheberrecht zahlen. Ich habe im Internet auch was von hoher schöpferischer Gestaltung gelesen, weiß also nicht ob das darauf überhaupt zurückzuführen ist, da im Text Fakten erscheinen die ansonsten auch frei zugänglich sind, also ist es lediglich eine Zusammenfassung über den Ort und die Geschichte von diesem, mit Nennung von geographisch wichtigen Punkten, Höhenangaben etc.

Unser Verein befindet sich derzeit in der Auflösung, ich bin quasi der letzte Verblieben, dazu Student und Vereinseigentum ist auch nicht vorhanden. Finde den Betrag natürlich zu hoch, besonders wo der Verfasser von diesem nicht mehr im Verein ist und ihn uns damals zugeschickt hat, weil er ihn recht informativ fand.

Was kann ich tun? Zahlen kann ich das gar nicht...

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Antworten zum Thema:
Schadensersatz Webseite
Antwort vom
31.03.2009 | 19:38
Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage auf der Grundlage der von Ihnen gegebenen Informationen gerne wie folgt:

Bei dem Text dürfte es sich um eine nach dem Urheberrechtsgesetz geschützte Leistung handeln, weil die Anforderungen an die Schöpfungshöhe von Texten nicht sehr hoch anzusetzen sind. Der Schadensersatzanspruch dürfte daher dem Grunde nach bestehen. Ob die Höhe gerechtfertigt ist, erscheint fraglich. Hier wäre die Kenntnis des Textes und weiterer Umstände erforderlich.

Erfahrungsgemäß können derartige Schadensersatzforderungen im Verhandlungswege deutlich reduziert werden, wobei die Einschaltung eines fachlich versierten Rechtsanwaltes sachdienlich ist, weil die Gegenseite dann sieht, dass mit fundierten rechtlichen Kenntnissen gearbeitet wird.

Für den Schadensersatzanspruch haften die Organe des Vereins, also der Vorstand, auch persönlich, weil es sich um einen deliktischen Anspruch handelt, so dass die Vermögenslage des Vereins für den Geschädigten nur eine untergeordnete Rolle zu spielen braucht.

Gerne bin ich Ihnen bei der weiteren Rechtsverteidigung und Abwehr bzw. Reduzierung der Forderung behilflich. Hierzu schicken Sie mir einfach die Abmahnung. Hierdurch entstehen weitere Kosten, auf die allerdings die Gebühr für diese Auskunft angerechnet wird. Die genaue Höhe teile ich Ihnen nach Eingang der Abmahnung mit. Hierfür entstehen noch keine weiteren Kosten.

Ich hoffe, Ihnen hiermit eine erste Orientierung gegeben zu haben, andernfalls nutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion.