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Frage geschrieben am 22.10.2011 16:38:30

Testzugang automatisch in Premiumpaket umgewandelt

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 783
Hey!
Ich brauche Hilfe bei folgendem Anliegen:

Ich habe mich im Internet bei einem Service mit einem Testzugang für 5€ angemeldet, mit dem Ziel die dort angebotene Dienstleistung zu testen. Diesen Service habe ich dann einmal benutzt, schließlich aber aufgrund meiner persönlichen Unzufriedenheit nicht mehr weiter in Anspruch genommen.
Ein paar Tage später bekomme ich dann schließlich folgende Email:


---------------------
Sehr geehrte(r) xxx

Sie haben am xxx um xxx die folgende Leistung bei xxx in Anspruch
genommen und uns ermächtigt, alle fälligen Beträge einzuziehen.


Betrag: 90,00 EUR - Verwendungszweck: xxx Premiumpaket - Url: http://xxx/
Ihre Payment ID: xxx


Leider wurde jedoch der oben genannte Betrag von Ihrem Konto zurückbelastet,
wodurch auch weitere Bankbearbeitungsgebühren entstanden sind.

Wir möchten Sie deshalb bitten, den aktuellen Forderungsrückstand mit unserem Assistenten
zu begleichen. Klicken Sie hierzu einfach auf den nachfolgenden Link:

Forderungsassistent starten: xxx

Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Forderung und / oder den bezogenen Leistungen haben,
können Sie ebenfalls weiterführende Informationen über den vorstehenden Link erhalten.

Bitte beachten Sie, dass wir im Falle einer Nicht-Reaktion Ihre Adress- und Kontodaten für
weitere Online Transaktionen sperren, sofern Sie diese Forderung nicht ausgleichen oder ihr
widersprechen. Zu unseren Partnern zählen Online Shops, ebay(TM) Händler und weitere Dienste,
die Bestellungen von Ihnen nicht mehr liefern werden.

Forderung ausgleichen: xxx


Mit freundlichen Grüßen
---------------------



Anscheinend hatte sich mein Testzugang (5€) automatisch in ein Premiumpaket (90€) umgewandelt, da ich den Service nicht innerhalb von den 3 Tagen gekündigt habe.




---------------------
Hallo xxx,

Sie haben am xxx eine dreitägige Testmitgliedschaft auf xxx abgeschlossen. Wie schon in der Anmeldung hierfür beschrieben, muss diese innerhalb der Laufzeit gekündigt werden, da sie ansonsten in eine dreimonatige Premiummitgliedschaft umgewandelt wird. Dieses war bei ihnen nicht der Fall, sodass sich ihre Mitgliedschaft am xxx in eine dreimonatige Premiummitgliedschaft bis zum xxx umgewandelt hat.

Mit freundlichen Grüßen,
---------------------



Ich habe nun auf diese Email reagiert und mich geweigert den fälligen Betrag zu bezahlen, da ich es eine Unverschämtheit finde! Auf der Website war es meines Erachtens nicht eindeutig ausgeschrieben das sich der Testzugang zu einer Premiummitgliedschaft umwandelt.

Nun habe ich gestern folgende Email von einem Rechtsanwalt bekommen:


---------------------
Betreff: Kündigungsschutzverfahren

Sehr geehrte Herren,

Ihre Stellungnahmen zum Vortrag der Gegenseite sollten bis längstens Montag vorliegen. Sonst komme ich in Schwierigkeiten mit der fristgemäßen Fertigung des Schriftsatzes.

Schönes Wochenende und

freundliche Grüße
---------------------

Wie soll ich nun reagieren? Was ist ein Kündigungsschutzverfahren eigentlich genau?

Danke für jede Hilfe.

Gruß


Antwort geschrieben am 22.10.2011 16:59:58
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.

Wenn Sie bei Vertragsabschluss nicht deutlich darauf hingewiesen wurden, dass sich der Testzugang in einen Premiumzugang wandelt, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird, können Sie der Forderung widersprechen. Aber ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich ohne genaue Prüfung der betreffenden Webseite nicht sagen.

Die E-Mail des Anwaltes dürfte auf einem Versehen beruhen. Eine Kündigungsschutzklage stellt ein arbeitsgerichtliches Rechtsmittel dar. Offenbar haben Sie eine E-Mail erhalten, die nicht für Sie gedacht war bzw. der Anwalt hat die E-Mail-Adresse verwechselt.

Auf diese E-Mail müssen Sie also nicht reagieren.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt

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