Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 294 weitere Antworten zum Thema Testament.
Wie muss ich mein Testament formulieren, wenn ich meiner Schwester einen Teil meines Vermögens vererben will (Wertpapier-Depots) und den Rest (Immobilien, Barvermögen) meine Frau bekommen soll ?Antwort geschrieben am 29.03.2011 09:36:37 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Die von Ihnen gewünschte Erbeinsetzung könnten Sie wie folgt formulieren:
Testament
.....
Ich bin weder durch ein gemeinschaftliches Testament noch durch einen Erbvertrag gehindert, die nachfolgenden Verfügungen von Todes wegen zu treffen.
Ich widerrufe sämtliche, von mir bisher errichteten Verfügungen von Todes wegen.
Sodann setze ich zu meiner Alleinerbin ein:
Meine Ehefrau,........, geb. am......., wohnhaft in..............
Zulasten der Alleinerbin setze ich folgendes Vermächtnis aus:
Meine Schwester, Frau....., erhält das Wertpapier-Depot bei der ...... (Konto-Nr.......)
Als Erblasser können Sie Ihre Schwester, ohne sie als Erbin einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden, vgl. § 1939 BGB.
Ihre Schwester würde dann mit Ihrem Ableben einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Wertpapierdepots erwerben.
Dies würde Ihrem Wunsch, dass Ihre Schwester das Depot erhalten soll, entsprechen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
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