Frage geschrieben am 01.03.2010 21:57:14
Testament - Deutsch - Britisch - Tschechisch
Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 512Wir möchten ein Testament aufsetzen, in dem die Betreuung der Kinder sowie eine Erbschaft geregelt werden.
Gilt deutsches, tschechisches oder Britisches Recht? Wie müssen wir uns verhalten um sicherzustellen, dass ein Testament im Fall der Fälle rechtlich - voraussichtlich in Deutschland - gültig ist?
Vielen Dank.
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