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Frage geschrieben am 16.10.2005 00:37:00

Testament des Großvaters

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2820
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Die Mutter meines Mannes ist in diesem Monat verstorben. Sie hinterlässt zwei Söhne, meinen Schwager( den Erstgeborenen) meinen Ehemann( den Zweitgeborenen). Der Großvater meines Mannes hat vor mehr als 45 Jahren testamentarisch festgelegt, wie der Grundbesitz mit den damals noch nicht vorhandenen Gebäuden, im Falle des Ablebens seiner Tochter auf ihre Söhne(seine Enkelkinder) verteilt werden soll. Durch die inzwischen gebauten Häuser der Tochter nach dem Tod des Großvaters erhält mein Schwager als erstgeborener Enkel (inkl. Grundstücke)ca. 70 % des Gesamtbesitzes. Dieser ist von meiner Schwiegermutter vor ihrem Ableben (weniger als 10 Jahre ) auf meinen Schwager überschrieben worden.
Frage:Besteht trotz des Testamentes des Großvaters und der schon stattgefundenen Überschreibungen an seinen Bruder ein Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil für meinen Mann ?


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Diese Antwort ist vom 16.10.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 16.10.2005 02:23:43
Rechtsanwalt Sebastian Trost
Körnerstraße 66, 58095 Hagen, Tel: 02331-7875675, Fax: 02331-7875676
Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
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Sehr geehrte Rechtssuchende,

ich möchte Ihnen und Ihrem Ehemann zunächst mein herzliches Beileid zum Tod Ihre Schweigermutter wünschen.

Zu Ihrer Rechtsfrage nehme ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung:

Der Großvater Ihres Ehemanns setzte in seinem Testament Ihren Ehemann und seinen Bruder als Nacherben, und seine Tochter (sprich Ihre verstorbene Schwiegermutter) entsprechend §§ 2100ff. BGB als Vorerbin seines Vermögens ein. Dieses hatte zur Folge, dass Ihre Schwiegermutter für einen Zeitraum von 30 Jahren u.a. keine nachteiligen Verfügungen über die vererbten Grundstücke machen durfte, die das Erbrecht Ihres Ehemanns und seinens Bruders an dem Grundbesitz beeinträchtigt oder vereitelt hätten (§ 2113 Abs.1 BGB).

Gem. § 2109 Abs.1 BGB galten nach Ablauf von 30 Jahren seit dem Tod des Großvaters die testamentarischen Verfügungsbeschränkungen jedoch nicht mehr, so dass es Ihrer Schwiegermutter frei stand, das Eigentum an den Grundstücken vollständig oder teilweise an Ihren Schwager zu übertragen. Ihr Schwager wurde nach der Grundstücksübertragung gem. §§ 873, 925 BGB wirksam Eigentümer an dem Grundbesitz; damit ist er automatisch auch Eigentümer an den auf den Grundstücken befindlichen Gebäuden. Diese stellen gem. § 94 Abs.1 BGB wesentliche Bestandteile der Grundstücke dar.

Anhand der Angaben Ihrer Sachverhaltsschilderung sehe ich keine Möglichkeit, diesen Eigentumserwerb Ihres Schwagers an den Grundstücken wirksam anzufechten. Ebenso bestehen keinerlei gesetzlichen Ausgleichsansprüche zwischen Ihrem Schwager und Ihrem Ehemann im Zusammenhang mit der Grundstücksverteilung.

Selbstverständlich hat Ihr Ehemann jedoch ein Nachlassanspruch aun dem restlichen Vermögen Ihrer Schwiegermutter. Der Umfang des Anspruches ergibt sich hierbei entweder aus einem Testament Ihrer Schwiegermutter oder aus der gesetzlichen Erbfolge.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben und danke Ihnen für Ihre Amfrage. Für eventuelle Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Sebastian Trost
-Rechtsanwalt-


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