Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 01.03.2010 21:57:14

Testament - Deutsch - Britisch - Tschechisch

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 595
Mein Mann hat die tschechische Staatsburgerschaft und ich die britische. Wir wohnen beide sehr lange in Deutschland, haben hier geheiratet und haben in Deutschland 2 Kinder bekommen.

Wir möchten ein Testament aufsetzen, in dem die Betreuung der Kinder sowie eine Erbschaft geregelt werden.

Gilt deutsches, tschechisches oder Britisches Recht? Wie müssen wir uns verhalten um sicherzustellen, dass ein Testament im Fall der Fälle rechtlich - voraussichtlich in Deutschland - gültig ist?

Vielen Dank.



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Internationales Recht letzten Monat:

5
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Testament   Deutsch   Britisch   Tschechisch