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Terror durch Ex-Mitarbeiter durch Anrufe & SMS bzgl offener Lohnforderungen


30.06.2010 22:14 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg


| in unter 1 Stunde

SgRa/in ,

am 01.06.2010 habe ich mit Wirkung zum 15.06.2010 einen Mitarbeiter innerhalb der Probezeit gekündigt da es wiederholt zu Ausfälligkeiten mir gegenüber gekommen ist wobei Sätze wie "Warte Freundchen , wir sprechen uns noch !" noch eine Streicheleinheit war , darüber hinaus erbrachte der MA mangelhafte Arbeitsleistung (Vergleich : Ich selbst brauche für einen Auftrag mit gleichem Inhalt ca. 2- 2,5Std , der MA braucht 5-6Std und konnte daher seine Aufträge kaum je erfüllen !).
Nun ist es so , dass besagter Ex-Mitarbeiter mich und z.t. auch meine Frau sowohl mit Anrufen sowie SMS mit z.t. bedrohlichem Inhalt terrorisiert .
Zutreffend ist , dass es hier noch offene Lohnforderungen seitens des MA gibt und zwar etwa ein halbes Gehalt aus Mai sowie für die Zeit vom 01.-15.06. wobei dieser jedoch erst zum 15.07. fällig wäre .
Bereits vor der Einstellung jedoch haben wir den Mitarbeiter -wie alle anderen auch- darüber informiert , dass wir auf Grund unserer Vergangenheit (dies alles hier auszuführen würde in diesem Forum zu weit führen , einzelne Punkte waren hier jedoch auch schon Thema wie z.B. Betrug eines Vertragspartners etc.) vorläufig noch nicht in der Lage sind , die Löhne pünktlich und in voller Höhe zu zahlen .
Diese offenen Forderungen werden auch in keiner Weise bestritten , auch wenn der MA durch seine mangelhafte Arbeitsleistung seinen Beitrag dazu geleistet hat , dass sich die Situation noch immer nicht entspannt hat . Wenn ich das Geld jetzt hätte , würde ich sofort zahlen und einen Haken dahinter machen . Da wir aber auf die pünktlichen Zahlungseingänge unserer Forderungen angewiesen sind und diese leider nicht immer sofort erfolgen , ist es mir akut nicht möglich .

Auch glaube ich , dass in diesem speziellen Fall mit Begleichung nicht mit einem Ende des terrors zu rechnen ist , da der MA hier viel zu persönlich wird . So wird ständig immer wieder die Lohnabrechnung gefordert obwohl diese längst an die uns bekannte Adresse heraus ist (Beweis: Postausgangsbuch) Letzte SMS von heute , 21.30 Uhr :
"Immer noch keine Abrechnung da ! Und du versteckst dich hinter Frauen (Anm.: Prokuristin der Firma macht Lohnabrechnungen und Zahlungen , ich selbst bin auch unterwegs um Aufträge abzuarbeiten!)
ich muss mir wohl morgen holen , was mir gehört! Und denke daran , dass du mich bis Mitte Juni bezahlst! Du feiger Loser! Bis Morgen!"

Wie kann ich dagegen vorgehen , bei Telefonaten werde ich ja gleich beschimpft , ein Gespräch bringt hier also nichts .
Kann ich oder soll ich per SMS antworten und ggf. selbst drohen dies zu unterlassen oder was kann ich tun damit das aufhört ?
Meine Frau geht schon auf dem letzten Nerv .
Vielen Dank für die rasche Antwort .
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4 weitere Antworten zum Thema:
Lohnforderungen
30.06.2010 | 22:32

Antwort

von

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
545 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Sicherlich sind trotz offener Forderungen Ihres Arbeitnehmers die Drohungen und auch Beleidigungen nicht zu rechtfertigen.

Es wäre also durchaus möglich, dieses strafrechtlich zur Anzeige zu bringen, da auch schließlich dieses in elektronischer Form (was zu Beweiszwecken ausreicht) vorliegt.

Zivilrechtlich können Sie Unterlassung von dem Arbeitnehmer verlangen.

Auch dazu kann die betreffende SMS zu Beweiszwecken vorgelegt werden.
Diese und gegebenenfalls weitere sollten Sie daher unbedingt sichern.

Sie sollten sich - wenn überhaupt - nur schriftlich an die Gegenseite wenden, damit Sie etwas selbst in den Händen halten können, um es im Bedarfsfalle vorlegen zu können.

Im Hinblick auf eine mangelhafte bzw. verzögerte Arbeitsleistung ist dieses leider in der Tat in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht schwierig, was eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen Ihrerseits anbetrifft; eine Minderung im Arbeitsrecht ist kaum möglich und wird schwerlich durchzusetzen sein.

Falls Sie noch Rückfragen haben oder eine Vertretung wünschen, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Lautenschlagerstraße 3
70173 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de

Nachfrage vom Fragesteller 30.06.2010 | 22:44

Vielen Dank für die rasche Antwort .

Um dies nochmals klar zu stellen und um Missverständnissen vorzubeugen , es geht hier nicht darum ggf. etwas aufzurechnen .
Die mangelhafte Arbeitsleistung lag hier unter anderem lediglich der Kündigung zu Grunde ; Eine Gegenrechnung war weder angedacht noch bezog sich die Frage darauf .

Mir geht es lediglich darum , hier diesem Terror ein Ende zu machen . Würde eine von mir mit dem Hinweis auf ggf. straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen verfasste SMS hier schnell helfen und wäre diese ggf. als Beweis zulässig (kann man ja noch mal schriftlich verfassen und per Post senden ) und halten Sie dies Mittel -wenn zulässig- für probat hier zügig Abhilfe zu schaffen ?

Danke für die erneut rasche Antwort .

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 30.06.2010 | 23:22

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:

Ich würde dann aber gleich einen Brief verfassen, mit dem von Ihnen genannten Hinweis.

Sie können auch darauf hinweisen, dass Sie die SMS durchaus als Beweis für das Verhalten der Gegenseite vorlegen können.

Wie sich die Gegenseite dann verhält, kann leider nur abgewartet werden.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Stuttgart

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