Konkret geht es darum, ob man von einer Seite einer deutschen Stadt ohne deren Genehmigung Termine kopieren/ausdrucken darf und von diesen kopien/ausdrucken die Termine in eine Datenbank abtippen. Darauf hin würden sie online veröffentlicht.
Falls es davon abhängt, ob die Inhalte redaktioneller Art sind und/oder recherchiert wurden - wäre es denkbar nur Titel und Datum abzutippen? Es besteht jeweils ein öffentliches Interesse an diesen Terminen. Sie stehen jeweils in den Online-Veranstaltungskalendern der Städte.
Antwort geschrieben am 24.01.2011 16:16:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Sie haben hier schon einen wichtigen Punkt angesprochen.
Sofern der Artikel, aus dem Sie die Angaben übernehmen einen redaktionellen Inhalt hat, beziehungsweise entsprechende Formulierungen aufweist, dürfen Sie diese Formulierungen beziehungsweise die entsprechende Textpassage nicht einfach übernehmen und im Rahmen ihrer Internetseite veröffentlichen.
Dieses kann nämlich unter Umständen eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Sie sollten es also bitte tunlichst vermeiden, einzelne Formulierungen unverändert zu übernehmen.
Sofern Sie allerdings lediglich den Namen der Veranstaltung,sowie den Veranstaltungsort und das Veranstaltungsdatum in Ihren eigenen Worten auf der Internetseite darstellen, stellt dieses grundsätzlich kein Problem dar.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
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