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Frage geschrieben am 26.04.2011 11:06:08

Terasse an die Nachbarhauswand anbauen

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1183
Ich möchte unsere Terasse (5.5m Länge)an die Hauswand unseres Nachbarn anbauen. Die Hauswand (des Nachbarn)ist ein Anbau an das Haupthaus 6m lang und befindet sich 43 cm von der Grundstücksgrenze auf seinem Grundstück. Eine mündliche Genehmigung liegt vor. Jetzt möchten wir das schriftlich festhalten um bei möglichen Eigentümerwechsel keine bösen Überraschungen zu erleben. Unser Grundstück liegt in Schleswig Holstein. Wie muss so ein Schriftstück formuliert sein und was muß noch beachtet werden? mfg MK


Antwort geschrieben am 26.04.2011 12:44:41
Rechtsanwalt Peter Dratwa
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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage

Nach § 22 Abs. 1 des Nachbarrechtgesetzes für Schleswig Holstein ist die schriftliche Zustimmung des Nachbarn beim Anbau einer Terrasse an dessen Hauswand erforderlich. Die mündliche Zustimmung Ihres Nachbarn ist nicht ausreichend . Die Zustimmung bedarf der Schriftform ( § 126 BGB). Ist die Schriftform nicht gewahrt, ist die Erklärung unwirksam Von der mündlichen Zustimmung Ihres Nachbarn haben Sie also gar nichts. Es reicht aus, wenn Ihr Nachbar eine schriftliche, von ihm eigenhändig durch Namensunterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB) unterzeichnete Erklärung mit dem Inhalt abgibt, dass er seine Zustimmung zum Anbau Ihrer Terrasse an seine Hauswand erklärt. Ist die Terrasse vor einem eventuellen Eigentümerwechsel bereits installiert, ist der aufgrund der Zustimmung geschaffene Zustand rechtmäßig und auch offenkundig. Der neue Eigentümer muss alsdann den Anbau der Terrasse an seine Hauswand gegen sich gelten lassen.

Gern stehe ich für eine Nachfrage zur Verfügung und verbleibe,

mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.04.2011 13:13:01

wenn ich Sie richtig verstanden habe, trifft das auch zu wenn unsere Terasse somit 43cm über die Grundstücksgrenze hinausgebaut wird?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.04.2011 13:38:43

Sehr geehrter Fragesteller,

mit der schriftlichen Zustimmung des Nachbarn bezüglich des Anbaus an seine Hauswand ist der gerinfügige Überbau der Terrassse von 43 cm mit umfasst.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt
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