In der 2 Raum Wohnung ist ein kleiner Raum, in dem der Teppeich entfernt und verlegt werden soll und ein großer.
Der Teppichleger gibt zu, nicht auf seinen Auftragszettel gesehen zu haben und hat im großen Rauum den Teppich entfernt. Erst beim hinlegen des neuen merkte er das es nicht paßt und schaute dann auf seinen Zettel.
Der Teppichboden war zugegeben schon einige Jahre alt, hätte aber seinen Zweck noch 2 Jahre erfüllt.
Was kann ich jetzt tun ? Der alte Teppich ist beim entfernen zerstört worden. Ich muss nun neuen Teppich oder Laminat kaufen, was ich aber eigentlich nicht jetzt wollte.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 23.7.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 23.07.2008 02:13:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie haben gegen den Teppichverkäufer UND gegen den Teppichverleger Anspruch auf Schadensersatz.
Der Anspruch lautet entweder auf Naturalien oder auf Geld, d.h. Sie können wählen, ob die Gegenseiten Ihnen die Neuverlegung bezahlen oder selbst eine Neuverlegung vornehmen müssen.
Ich rege daher an, beide unter Fristsetzung aufzufordern, den Teppich zu ersetzen und neu zu verlegen oder den entsprechenden Geldbetrag zu bezahlen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 23.07.2008 07:13:02
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für ihre Antwort.
ich habe Sie richtig verstanden, das ich Anspruch auf kostenlose Neuverlegung habe.
Inwieweit habe ich auch einen Anspruch auf das Material, da der alte Teppich nicht mehr der beste war und sagen wir zu 50% abgenutzt ?
Vielen Dank für eine Info.
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für ihre Antwort.
ich habe Sie richtig verstanden, das ich Anspruch auf kostenlose Neuverlegung habe.
Inwieweit habe ich auch einen Anspruch auf das Material, da der alte Teppich nicht mehr der beste war und sagen wir zu 50% abgenutzt ?
Vielen Dank für eine Info.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.07.2008 20:15:06
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Abnutzung ist anzurechnen, d.h. bei der Verlegung von neuem Material haben Sie nur Anspruch auf einen Teil des neuen Preises.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Abnutzung ist anzurechnen, d.h. bei der Verlegung von neuem Material haben Sie nur Anspruch auf einen Teil des neuen Preises.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
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