Frage geschrieben am 12.08.2010 17:26:23
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Telekom-Rechnung in Höhe von 1.267,90 Euro
Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2243Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
"Breitband-Nutzung dsl tarif Rg.-Betragszeitraum: 27.06.10 bis 27.07.10. Nutzungsentgelt 43.738 Min." (31 Tage)
Vertrag über Telefon- und Internetzugang, "Call & Surf Basic (2)", kein Flatrate.
Nach zwei Telefonaten mit Telekom liegt es angeblich daran, dass der Rooter sich selbst eingewählt hat (?). Es gibt kein Empfänger, es sei "Nutzungsentgeld). Ich war in diesem Zeitraum nicht in meiner Wohnung, -es befand sich auch kein Computer dort !! Allerdings war der Rooter von Telekom von mir aus Unkenntnis beim Verlassen der Wohnung nicht ausgeschaltet worden.
Wenn so etwas möglich ist, müßte es dann nicht bei Lieferung (Telekom) deutlich gemacht werden? Und wenn es nicht getan wurde, sollte nicht der Lieferant für die (durch einen technischen Fehler) entstandenen Kosten aufkommen?
Was kann ich tun, um diese Rechnung nicht begleichen zu müssen?
Antwort geschrieben am 12.08.2010 18:47:54 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 449
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Wenn sich der Rooter selbständig einwählen kann und dadurch Kosten verursacht, muß die Telekom Sie unbedingt darauf hinweisen.
Wenn ein technischer Fehler vorliegt, sind der Lieferant und der Hersteller dafür haftbar, diese müssen also für die Kosten aufkommen.
Sie sollten gegenüber der Telekom der Rechnung widersprechen und belegen, dass Sie zu dem Zeitpunkt nicht in der Wohnung waren bzw. dass dort kein Computer vorhanden war.
Auch sollten Sie die Unterlagen der Telekom genau durchsehen, ob es dort Hinweise auf ein selbständiges Einwählen des Routers gibt.
Die Beweislast sieht so aus, dass Sie beweisen müssen, dass der Rooter defekt ist, während die Telekom beweisen muss, dass die Rechnung inhaltlich korrekt ist.
Wenn die Telekom hartnäckig bleibt, sollten Sie angesichts der Höhe des Betrages einen Anwalt hinzuziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 12.08.2010 22:44:06
Sehr geehrter Ratsuchender,
in Ergänzung zu der Antwort möchte ich anmerken, dass das LG Bonn erst kürzlich in einem sehr ähnlichen Fall für den Kunden entschieden hat. Auch da ging es um einen fehlerhaft eingestellten Router, wobei das Gericht eine Pflicht der Telekom als verletzt sah, den Kunden auf ein unüblich hohes Gebührenaufkommen hinzuweisen.
Das Urteil hat am LG Bonn das Aktenzeichen 7 O 470/09.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
in Ergänzung zu der Antwort möchte ich anmerken, dass das LG Bonn erst kürzlich in einem sehr ähnlichen Fall für den Kunden entschieden hat. Auch da ging es um einen fehlerhaft eingestellten Router, wobei das Gericht eine Pflicht der Telekom als verletzt sah, den Kunden auf ein unüblich hohes Gebührenaufkommen hinzuweisen.
Das Urteil hat am LG Bonn das Aktenzeichen 7 O 470/09.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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