Frage geschrieben am 19.03.2010 12:47:47
Telekom Kündigung wegen zu geringer DSL-Bandbreite?
Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4978Der Umzug findet aus aus folgendem wichtigem Grund statt: Unsere Tochter wechselt von der Grundschule auf's Gymnasium nach Berlin.
Es kann doch nicht sein, das man als Telekom-Kunde sein Leben nach den Vertragslaufzeiten der Telekom richtet.
Habe ich irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag frühzeitig zu kündigen, da wie schon geschrieben die Telekom mir einen wichtigen Vertragsbestandteil des laufenden Vertrages nach dem Umzug nicht mehr anbieten kann?
Vielen Dank
mfG M. Gawenat
Antwort geschrieben am 19.03.2010 13:12:41 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
Q1, 8, 68161 Mannheim, Tel: 0621-40068230, Fax: 0621-40068250
Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 78
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grundsätzlich besteht kein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs, wenn am neuen Wohnort der Anbieter seine Leistung ebenso anbieten kann, wie am alten Wohnort.
Geringfügige bzw. nicht sonderlich ins Gewicht fallende Leistungsanpassungen sind hinzunehmen. Allerdings ist aufgrund Ihrer Schilderung davon auszugehen, dass eine erhebliche Einschränkung der bisherigen Bandbreite vorliegt und 3 MBit heute allgemein nicht mehr als durchschnittliche Standardleistung angesehen werden können.
Sollte die Telekom das Sonderkündigungsrecht verweigern und ihre Ansprüche prozessual geltend machen, tragen Sie das Risiko, dem Gericht glaubhaft dazulegen, dass Ihnen 3 MBit Bandbreit unzumutbar sind und auch ein anderer Anbieter Ihnen am neuen Wohnort mehr Bandbreite zur Verfügung stellen kann.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
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