Telekom Kündigung nach Umzug gemäß §46 TKG
07.08.2012 18:31 |
Preis: 40,00 € |
Beantwortet von
Preis: 40,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zum Sonderkündigungsrecht nach Umzug nach §46 TKG die folgenden Fragen. Dazu folgender Sachverhalt:
Ich habe die Telekom beauftragt, meinen bestehenden Telefon/Internet-Vertrag (Call&Surf Comfort VDSL) wegen Umzugs in meiner neuen Wohnung fortzuführen. Dies wurde zunächst von der Telekom auch akzeptiert, da am neuen Standort meine bisher genutzten Leistungen technisch verfügbar sind (VDSL und Telefon-Anschluss). Mit Zusendung der Auftragsbestätigung wurde allerdings klar: die Telekom wollte dafür ein um 5.- EUR höheres Monatsendgelt als in meinem laufenden Vertrag vereinbart ist, als auch eine komplett neu beginnende 24 monatige Vertragslaufzeit festlegen. Da dies meiner Ansicht nach klar gegen das neue TKG und gegen meinen ursprünglichen Auftrag verstieß, forderte ich schriftlich, den Vertrag zu den bestehenden Konditionen und ohne neue Vertragslaufzeit fortzuführen.
Auch nach vielen Telefonaten mit dem Kundenservice konnte mir die Telekom dies jedoch nicht einrichten, da das „interne System" eine Weiterführung des Vertrages ohne neu beginnende Vertragslaufzeit nicht annehmen würde. Mir wurde also angeboten, den Vertrag zu erhöhtem Preis und mit neuer Vertragslaufzeit fortzuführen, oder mit einer 3-Monatsfrist zum Monatsende zu kündigen.
Da ich den klaren Verstoß gegen die Regelung im TKG nicht hinnehmen wollte, kündigte ich fristlos und bekam nach vielen Schriftwechseln 8 Wochen später dann auch endlich eine Kündigungsbestätigung. Allerdings mit den besagten 3 Monaten Kündigunsfrist mit Bezug auf §46 TKG. Sprich, ich sollte also 3 Monate weiter den Vertrag bezahlen, ohne eine Leistung zu erhalten, obwohl ich ausdrücklich um die Fortführung zu den gleichen Konditionen gebeten habe, dies aber aus „internen Gründen" bei der Telekom nicht einzurichten war.
Hierzu jetzt meine Fragen:
A) Kann sich die Telekom in diesem Fall wirklich auf das Kündigungsrecht mit 3-Monatsfrist berufen (§46 Abs. 8 TKG), obwohl die Vertragsleistung am neuen Standort durch die Telekom eigentlich „angeboten" wird, das aber nur durch angebliche Schwierigkeiten mit dem internen Vertrags-Buchungssystem der Telekom verhindert wird?
B) Kann ich in diesem Fall fristlos kündigen, da die Telekom doch recht offensichtlich die Regelungen des TKG hier einfach nicht einhält? Wenn ja, aus welcher Norm ließe sich eine solche Kündigung ableiten?
C) Ich habe zunächst alle Zahlungen über den fraglichen Zeitraum eingestellt, muss bzw. soll ich in jedem Fall den vollen ausstehenden Betrag inkl. Mahngebühr bezahlen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort!









