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Frage geschrieben am 09.06.2011 17:02:45

Telekom Kündigung

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1177
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen Telekomanschluß am 16.11.2010 wegen Umzug zum 30.11.2010 gekündigt.
Die Telekom hat den Kündigungseingang bestätigt und verlangt, dass am neuen Wohnort ein Telekomanschluß vorhanden ist, ein Mietvertrag und eine Meldebescheinigung vorzulegen sind.
Am 30.11.wurde mir tel. bestätigt, dass die Meldebescheinigung innerhalb 4 Wochen nachgereicht werden kann und ich habe am selben Tag eine Kopie des Mietvertrages (Mietbeginn 01.12.)unud des bestehenden Anschlusses zu Telekom geschickt.
Den Rechnungen und Mahnungen für Dez. und Jan, habe ich widersprochen, ohne Reaktion der Telekom.
Am 09.01.2011 habe ich die Meldebescheinigung hin geschickt.
Am 20.01. kam wieder ein Schreiben mit der Anforderung von Mietvertrag und Meldebescheinigung?? aber am 24.01. kam dann eine Kündigungsbestätigung!
Nun geht die Telekom ins Mahnvefahren wegen Dez und jan., obwohl ich jedesmal widersprochen habe und telekom nicht geantwortet hat.
Was soll ich tun.
Danke
Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 09.06.2011 18:07:52
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Große Teichstraße 17, 18337 Marlow, Tel: 038221-42300, Fax: 038221-42299
Vertragsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.

Eine eindeutige Antwort auf Ihre Anfrage kann ohne Kenntnis des Leistungspaketes, das Sie bei der Telekom beanspruchten, nicht erfolgen. Nutzen Sie bitte gegebenenfalls die kostenlose Nachfragefunktion, um Ihren Tarif mitzuteilen.
Den einzelnen Produkten der Telekom liegen verschiedene AGB mit unterschiedlichen Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu Grunde. Die Spanne reicht von jederzeit möglicher Kündigung mit einer Frist von sechs Werktagen (Call Plus) bis hin zu einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten (z.B. Call&Surf Comfort). Wird ein Vertrag mit Mindestlaufzeit nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert sich dieser automatisch um 12 Monate.
Die Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen können Sie aus den AGB Ihres Tarifes hier ersehen:
http://www.telekom.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/EKI-PK-Site/-/-/-/ViewAGB-Start

Hieraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:
1. Hatten Sie einen Anschluß ohne Mindestlaufzeit, so hätten Sie rechtzeitig zum Ablauf des 30.11.2010 gekündigt. Den Versuchen der Telekom, die Rechnungen für die Monate Dezember und Januar beizutreiben, könnten Sie ganz gelassen entgegensehen und müßten erst nach Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheids reagieren.
2. Bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit müßten Sie überprüfen, wann diese zu laufen begann (Vertragsschluß bzw. Bereitstellung der Leistung), wann diese ablief und ob Sie mit Ihrer Kündigung die Monatsfrist einhielten. Endete hiernach die Mindestlaufzeit Ende Januar, so wären die Rechnungen für Dezember und Januar dem Grunde nach berechtigt. In diesem Fall sollten Sie zur Vermeidung weiterer unnötiger Kosten die Forderung der Telekom begleichen.
Eine abweichende Einschätzung könnte sich allenfalls dann ergeben, wenn die Telekom in ihrem ersten Antwortschreiben eindeutig zusicherte, daß der Vertrag nach Vorlage von Mietvertrag und Meldebescheinigung aus Kulanz eher enden kann. Maßgeblich wäre dann der dort angegebene Zeitpunkt bzw. der Zeitpunkt der Vorlage der Unterlagen (Meldebescheinigung erst im Laufe des Monats Januar übermittelt).

Ist 1. zutreffend, so haben Sie nichts zu befürchten und müssen vorerst auch nichts unternehmen. Im Fall 2. kann ich Ihnen nur empfehlen, Ihre Vertragsunterlagen und die jüngsten Schreiben der Telekom genau zu überprüfen (überprüfen zu lassen).

Für Rückfragen oder eine etwaige Interessenvertretung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Morwinsky
Rechtsanwalt



Große Teichstraße 17
18337 Marlow

Telefon : 038221 – 42 300
Fax : 038221 – 42 299
mail: kanzlei@anwalt-mv.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.06.2011 10:24:11

Sehr geehrter Anwalt,
vielen Dank für die Antwort.
Es handelt sich um einen Vertrag mit Mindestlaufzeit. Aber die Telekom hat bestätigt, dass er im Falle eines Umzuges vorzeitig gekündigt werden kann wenn in der neuen Wohneinheit ein Telekomanschluß besteht der mitgenutzt wird und ein Mietvertrag sowie eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Außer der Meldebescheinigung wurde alles am 30.11. vorgelegt. Gemäß telefonischer Auskunft der Telekom könne die Meldebescheinigung innerhalb 4 Wochen nachgereicht werden.
Danach kamen aber nur Rechnungen und Mahnungen denen ich jeweils widersprochen habe und an meine Kündigung erinnert habe!
Keine Antwort der Telekom
Am 09.01. habe ich die Meldebescheinigung hin geschickt worauf mir am 25.01. die Kündigung zum 17.01. bestätigt wurde!
Die Telekom beruft sich auf die fehlende Meldebescheinigung und verlangt die Dezember und Januargebühren zzgl. Mahnkosten.
Mit freundlichen Grüßen
D. Petri
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.06.2011 11:20:49

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Der Umzug gibt Ihnen grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht. Insofern bot Ihnen die Telekom aus Kulanz (!) die vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag NACH Vorlage der geforderten Nachweise an. Ob die Telekom bei Einhaltung der Frist von vier Wochen eine Kündigung bereits zum 01.12.2010 akzeptiert hätte, kann mangels Kenntnis des konkreten Inhalts der Vereinbarung nicht beurteilt werden. Diese Frist ließen Sie nach Ihrer Schilderung aber verstreichen und reichten erst im Januar die Meldebescheinigung ein. Daher war nach meiner Auffassung die Telekom berechtigt, Ihre Kündigung erst ab Erhalt der Meldebescheinigung gelten zu lassen.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen die Begleichung der Forderung.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Telekom Kündigung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-06-10
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