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Frage geschrieben am 19.03.2010 12:47:47

Telekom Kündigung wegen zu geringer DSL-Bandbreite?

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5407
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 469 weitere Antworten zum Thema Kündigung.
Guten Tag, ich nutze zur Zeit einen Telekom Call&Surf Anschluß mit DSL 16000 und einer Mindestlaufzeit bis 08.2011. Ich ziehe zum 01. Mai 2010 um und habe einen Umzugsantrag bei der Telekom gestellt, incl. (von mir gewünschter) zusätzlicher Bereitstellung von VDSL(Entertain) und ISDN. In der Auftragsbestätigung war dann nur noch eine Bandbreite von DSL 6000 aufgeführt. Es folgte eine Stornierung des Umzugantrages und eine versuchte Kündigung wegen nicht erbrachter Vertragsbestandteile (DSL 6000 statt DSL 16000) am neuen Wohnort. Leider ohne Erfolg. Letztendlich nachgegeben und die Kündigung wieder zurückgenommen und nochmals einen Umzugsantrag gestellt. In dieser Auftragsbestätigung ist nun nur noch von DSL 3000R die Rede. Also erheblich langsamer als in dem eigentlich abgeschlossenem Vertrag.
Der Umzug findet aus aus folgendem wichtigem Grund statt: Unsere Tochter wechselt von der Grundschule auf's Gymnasium nach Berlin.
Es kann doch nicht sein, das man als Telekom-Kunde sein Leben nach den Vertragslaufzeiten der Telekom richtet.
Habe ich irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag frühzeitig zu kündigen, da wie schon geschrieben die Telekom mir einen wichtigen Vertragsbestandteil des laufenden Vertrages nach dem Umzug nicht mehr anbieten kann?

Vielen Dank

mfG M. Gawenat


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 19.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 19.03.2010 13:12:41
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
Q1, 8, 68161 Mannheim, Tel: 0621-40068230, Fax: 0621-40068250
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Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich besteht kein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs, wenn am neuen Wohnort der Anbieter seine Leistung ebenso anbieten kann, wie am alten Wohnort.

Geringfügige bzw. nicht sonderlich ins Gewicht fallende Leistungsanpassungen sind hinzunehmen. Allerdings ist aufgrund Ihrer Schilderung davon auszugehen, dass eine erhebliche Einschränkung der bisherigen Bandbreite vorliegt und 3 MBit heute allgemein nicht mehr als durchschnittliche Standardleistung angesehen werden können.

Sollte die Telekom das Sonderkündigungsrecht verweigern und ihre Ansprüche prozessual geltend machen, tragen Sie das Risiko, dem Gericht glaubhaft dazulegen, dass Ihnen 3 MBit Bandbreit unzumutbar sind und auch ein anderer Anbieter Ihnen am neuen Wohnort mehr Bandbreite zur Verfügung stellen kann.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß


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