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Frage geschrieben am 02.08.2011 12:14:59

Telekom-Anschluss;Brief an Telekom, was kann ich tun?

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € 44,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1113
ich bin seid über 20 Jahren selbständig tätig und benötige diesbezüglich auch täglich
das Telefon.
Mit Schreiben vom 07.04.2011 teilten Sie mir mit, dass mein Vertrag über Call Time/T-ISDN
zum 07.07.2011 gekündigt wird, mit dem Hinweis der Abschaltung zum gleichen Datum.
Mit Datum vom 22.06.2011 erhielt ich von Ihnen ein diesbezügliches Erinnerungsschreiben.

Zwei Tage darauf erhielt ich einen Telefonanruf, wo mir eine Dame Terifwechsel anbot.
Ich erklärte, dass ich dies von ihr nicht benötige und ja noch Zeit habe. ( grundsätzlich
vereinbare ich keine Verträge am Telefon)

Mit Datum vom 27.06.2011 erhielt ich eine Kündigungsbestätigung, die ich allerdings erst am
29.06.2011 in meiner Post vorfand.
Darin stand, dass zum 28.06.2011 abgeschalten wird. Ich prüfte dies und war erstaunt, kein
Telefon und kein Internet funktionierte.
Vertragskündigung zum 07.07.2011 ---- Abgeschalten am 28.06.2011

Ich rief sofort die Hotline 08003301000 an und eine Dame hörte sich mein Anliegen an.
Auch sie konnte diese „Zeitsprung" nicht verstehen. Sie versprach mir am Telefon sich zu kümmern und es rückgängig zu machen.
Ich war der Meinung das dies funktioniert. Doch auch die nächsten 2 Tage keine Reaktion.

Darauf rief ich am 01.07.2011 unter gleicher Hotline wieder an. Einer Frau Petra Ericke
erläuterte ich mein Anliegen, zwischenzeitlich natürlich mit Frust, da ja meine Kommunikation völlig zerstört war. Sie unterbreitete einen Tarifvorschlag „Call+Surf IP",
den ich vorerst bestätigte und versprach die Dokumente und Vertrag mit meinen bisherigen Telefonnummern zu veranlassen.
Ich bekam auch ein Schreiben mit Auftragsbestätigung, jedoch war ich wieder sehr überrascht, es waren nicht meine bisherigen Telefonnummern, sondern völlig neue.
Auch die Einrichtungsunterlagen bekam ich separat mit der Post – jedoch ohne Zugangsdaten.

- Am 11.07.2011 rief ich wieder die Hotline an, man versprach sich zu kümmern.
Ich erhielt mit Schreiben vom 11.07. lediglich eine Auftragsbestätigung!

- Am 13.07. rief ich wieder die Hotline an, man versprach wieder sich zu kümmern.
Ich erhielt mit Schreiben vom 13.07. lediglich eine Auftragsbestätigung!

- Am 15.07. rief ich wieder die Hotline an, Herr Baumgarten versprach mir sich zu kümmern.
Es tat sich jedoch in der folgenden Woche nichts!!!

- Am 21.07 rief ich wieder die Hotline an, Frau Siegel versprach mir sich sofort darum zu kümmern und mich auf meiner Handynummer zu verständigen.
Leider bekam ich mit Schreiben vom 21.07.2011 wieder nur eine Auftragsbestätigung.

Ich frage mich nun ernsthaft, ist es denn so problematisch, mir zu dem neuen Vertrag meine
persönlichen Zugangsdaten zu übermitteln?

Ich bin derzeit in meinen geschäftlichen Aktivitäten sehr eingeschränkt und hoffe auf
Verständnis.



Antwort geschrieben am 02.08.2011 13:46:05
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.

Nach Ihrer Schilderung bestand bis zum 07.07.2011 ein Telekommunikationsvertrag, der Ihren Anbieter, die DTAG, zur Bereitstellung des Anschlusses verpflichtet.

Sofern dieser ohne Ihre Veranlassung schon zum 28.06.2011 abgeschaltet wurde, kann Ihnen ein Schadensersatzanspruch zustehen. Problematisch kann es allerdings sein, diesen Schadensersatz zu beziffern, also nachzuweisen, dass Ihnen Umsatz entgangen ist. Umsatzeinbußen können allerdings durch Vergleich mit dem Umsatz aus dem Vorjahr oder vergleichbaren Zeiten dargelegt werden.

Woran es nun hakt, dass die DTAG Ihnen noch keinen neuen Anschluss geschaltet hat, lässt sich an dieser Stelle natürlich nicht sagen - sofern hier aber ein fixer Termin für die Schaltung des neuen Anschlusses vereinbart war, wird Ihnen für die Verzögerung ebenfalls Schadensersatz zustehen können.

Wurde ein fester Termin für die Schaltung des Anschlusses vereinbart, kommt u.U. auch eiliger Rechtsschutz durch Erwirkung einer einstweiligen Verfügung in Betracht.

Eine genaue Klärung des Sachverhaltes ist dazu allerdings unabdingbar - insbesondere ist nicht klar, weshalb der Anschluss zum 07.07. überhaupt gekündigt wurde und ob Ihnen eine sofortige Vertragsänderung mit Mitnahme Ihrer bisherigen Rufnummern zugesichert worden ist.

Sie sollten daher sämtliche Unterlagen und Schriftverkehr einem Anwalt zur konkreten Prüfung vorlegen - dieser kann dann auch zunächst außergerichtlich eine Klärung der Angelegenheit anstreben.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.


Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt

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