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Telekom - Falsche Rechnungen - Widerspruch - Anschluss gesperrt


| 26.01.2009 23:16 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von




Hallo!

Ich habe ein Problem mit der Deutschen Telekom.

Ich habe seit über 2 Jahren ein Call & Surf Comfort Plus - Paket bei der Telekom. Ich zahle dort 49,95€ incl Internet und Telefon-Flatrate.
Mit der Rechnung Dezember 2008 bekam ich einen Rechnungsbetrag von 141,41€. Auf der rechnung stand ein Posten mit Telefonie (DSL/IP) Nutzungsentgelt Ausland mit 76,86€ + 19% USt.
Ich habe der Rechnung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen mit der Begründung, dass ich zu keiner Zeit Internettelefonie betrieben habe, noch betreibe. Außerdem war ich zum angegebenen Zeitpunkt bei meiner Frau zuhause, da ich krankgeschrieben war. (Anschluss befindet sich in Zweitwohnung, die in der Nähe meines Arbeitsortes unterhalten wird.)
Ich habe in diesem Zug den offenen Betrag von 49,95€ für die Rechnung Dezember überwiesen. Den umstrittenen Betrag jedoch nicht. Ein paar Tage später habe ich ein Antwortschreiben der telekom erhalten, indem steht, dass meine Reklamation an den entsprechenden fachbereich weitergeleitet wurde, es jedoch einige zeit in Anspruch nehmen könnte. 2 Wochen später bekam ich eine Mahnung mit dem Gesamtbetrag von 141,41 + Mahngebühren, welchen ich jedoch nicht berücksichtigte.
Mit der Rechnung Januar 2009 bekam ich WIEDER eine Rechnung mit einem betrag von 136,50€. Auh auf dieser Rechnung war wieder ein Posten mit Internettelefonie aufgeführt. Ich habe ebenfalls wieder mit Einschreiben mit Rückschein widersprochen, aber trotzdem die korrekt abgerechneten 49,95€ überwiesen.

Seit heute Mittag hat mir nun die telekom meinen Telefonanschluss stillgelegt. Auf Nachfrage bei der entsprechenden Hotline wären Zahlungsrückstände von rund 231€ vorhanden. Weitere Hilfe konnte mir die telekom nicht anbieten, außer ich würde kompletten ausstehenden Beträge begleichen. Die Bearbeitung meiner Reklamationen wäre hingegen noch nicht abgeschlossen, und würde noch Zeit in Anspruch nehmen

1. Was kann ich tun, damit mein Anschluss wieder freigeschaltet wird? Ich werde durch die Sperrung des Anschlusses bestraft, obwohl ich mir nichts zu Schulden kommen ließ, und rechtzeitig Widerspruch eingelegt habe! Muss ich die Sperrung einfach so hinnehmen, obwohl dies durch die langsame bearbeitung der telekom verursacht wurde?
2. Kann ich aufgrund der Umstände eine außerordentliche Kündigung erwirken?
3. Kann ich die mir entstandenen Kosten (z.B. Portokosten oder Nutzungsausfall des Telefons) der telekom in Rechnung stellen?


Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 47 weitere Antworten zum Thema:
Rechnungen Telekom falsche Widerspruch
Antwort vom
27.01.2009 | 03:08
Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst danke ich für Ihre Anfrage, die ich im Folgenden gerne beantworte.

zu 1. Eine Durchsetzung der Freischaltung mit juristischen Mitteln scheidet in Ihrem Fall wohl aus. Zwar können Sie theoretisch Ihren Anbieter auf Aufhebung der Sperre des Anschlusses verklagen, praktisch scheidet dies aber wegen der langen Verfahrensdauer aus. Einstweiliger Rechtsschutz ist bei rein privat genutzten Ansprüchen dagegen nicht möglich.

zu 2. Eine Kündigung halte ich nicht für sinnvoll, da dies die Streitigkeiten mit ziemlicher Sicherheit noch erweitern würden. Sie sollten vielmehr unmittelbar eine Aufschlüsselung des Entgeltnachweises (Einzelverbindungsnachweis) und eine technische Prüfung nach § 45i Telekommunikationsgesetz sowie die Vorlage des Einzelverbindungsnachweises und des Ergebnisses der technischen Überprüfung verlangen. Dazu sind Sie innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung berechtigt. Diese muss Ihr Anbieter innerhalb von 8 Wochen vorlegen, andernfalls erlöschen Ihre Rechte aus Verzug.

zu 3. Sofern die Sperre unberechtigt war, können Sie grundsätzlich den Ihnen daraus entstandenen Schaden geltend machen. Dazu gehören auch die Portokosten oder die von Ihnen bezahlte Pauschale für den Zeitraum der Anschlusssperre.

Ich bedaure, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Bewertung des Fragestellers 2009-01-28 | 09:29


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"Das Geld hätte ich mir sparen können. Durch eigene Recherche habe ich folgenden Gesetzestext gefunden. Telekommunikationsgesetz §45k, Abs 2: "(2) 1Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. 2Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat." Diesen Satz hätte ich von dem beratenden Anwalt erwartet! Denn dieser Satz betitelt eindeutig, dass ich im Recht bin. "
Stellungnahme vom Anwalt: "Sehr geehrter Fragesteller, auf welche Ihrer Fragen haben Sie diese Aussage erwartet? Und inwieweit hilft diese Vorschrift weiter, die Entsprerrung Ihres Anschlusses zu beschleunigen? Diese Vorschrift hat nur dann eine PRAKTISCHE Bedeutung, wenn ein Gericht über die Berechtigung der Sperre zu einem Zeitpunkt entscheiden würde, in dem noch nicht feststeht, ob die Abrechnungen richtig sind. Bis dahin würde es aber einige Monate dauern (siehe Antwort auf Frage1). OB Sie im Recht HABEN, haben Sie nicht gefragt, sondern vorausgesetzt. Ihre Frage war, WIE Sie Recht BEKOMMEN. Sie sollten bei zukünftigen Anfragen so fair sein und die Antworten in Bezug auf Ihre Fragen bewerten. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt
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