ich wurde nach Registrierung meines Gewerbes im Branchenverzeichnis bei klicktel.de von der Firma telegate AG angerufen und mir wurde die Teilnahme bei Google-Adword für ca. 75,80 € (netto) pro Monat angeboten. Ich sagte, dass ich es durchaus interessant fände, aber mir z. Zt. höchstens 25,- € je Monat für Werbezwecke stünden.
Der Verkäufer versicherte mir, dass ich die Unterlagen nach Hause bekäme und noch einmal alles schwarz auf weiß sehen werde. Er verschwieg mir, und ich wusste zu dem Zeitpunkt leider nicht, dass ich als Gewerbetreibender kein Widerrufsrecht wie ein normaler Verbraucher habe. Ich stimmte also auf die Bandaufzeichnung naiverweise zu.
Etwa 2 Tage später kam es mir ein wenig merkwürdig vor und ich sendete der Firma eine schriftliche Widerrufserklärung. Dann habe ich im Internet recherchiert und las etwas über das Widerrufsrecht für Selbständige.
Daraufhin schrieb man mir, dass Sie bestätigen mein Schreiben erhalten zu haben, aber "die genaue Prüfung der Angelegenheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird" und "bei zeitnaher Klärung der Sachlage" wird man sich "selbstverständlich schriftlich dazu äußern".
Jetzt hat man mich aber angerufen und auf den Widerruf wurde nicht eingegangen. Ich erklärte der Dame, dass ich widerrufen hätte. Daraufhin wurde mir gesagt, dass ja die Bandaufzeichnung vorhanden wäre und ich ja zugestimmt hätte usw.
Die Dame am Telefon wollte mir entgegenkommen, da ich Ihr gesagt habe, dass ich z.Zt. das Geld dafür nicht habe und schlug vor, eine Option vom Paket zu streichen um somit auf ca. 70,-€ zu kommen. Nun wäre aber wegen der Vertragsänderung eine weitere Bandaufzeichnung nötig. Daraufhin sagte ich Ihr, dass ich mich über Ihr Entgegenkommen bedanke aber keine Bandaufzeichnung zunächst tätigen möchte, da ich mich vorher beraten lassen will.
Meine Fragen an Sie lautet im konkreten:
Gibt es für mich eine Chance, aus dem Vertrag rauszukommen?
Kann ich auf das Abhören der Bandaufzeichnung bestehen?
Muss ich die Vertragsänderung per Bandaufzeichnung bestätigen oder kann ich auf die schriftliche Form bestehen?
Was raten Sie mir?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
-- Einsatz geändert am 17.03.2011 12:08:34
-- Einsatz geändert am 17.03.2011 12:08:54
