ich habe schon von div. Stellen gehört, es gäbe wohl ein Gerichtsurteil welches das telefonieren über ein Mobilfunkgerät (Handy) in Linienbussen gestattet.
Bei uns gibt es derzeit Busgesellschaften (z.B. SSB) die keinerlei Einwände hiergegen haben.
Dann gibt es eine andere Gesellschaft (RBS) die auch überreginal im Verbundgebiet des VVS (Stuttgart) verkehrt. In Stuttgart und näherer Umgebung darf man telefonieren, ausserhalb nicht mehr.
SSB und RBS verkehren teilweise sogar mit den selben Bus-Typen, sodass auch dies die Sache noch unverständlicher macht warum die eine Gesellschaft es gestattet, die andere wiederum nicht.
Das i-Tüpfelchen: Selbst bei der RBS in dem betroffenen Kreis (Böblingen) gibt es Busse, in denen man darf oder auch nicht (-> Piktogramme vorne bei der Einstiegstüre).
Meine konkreten Fragen:
- Gibt es dieses Urteil?
- Wenn ja, welches Gericht und welches AZ wäre es?
- Wenn nein, ist man vermutlich machtlos, richtig?
Dank & Gruß
-- Einsatz geändert am 19.05.2006 09:02:21
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 19.5.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 19.05.2006 10:53:45
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage Ihrer Darstellung des Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Die Frage, ob in einem Linienbus telefoniert werden darf oder nicht, ist nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr ist es so, dass die einzelnen Verkehrsbetriebe dies in ihren Beförderungsbedingungen regeln können. Daher ist mir auch kein Urteil eines deutschen Gerichts bekannt, welches das Telefonieren in Bussen generell erlauben würde. Dafür würde es auch keine Grundlage geben, da die Busgesellschaften in dieser Hinsicht Regelungen treffen dürfen.
Es gab Urteile des Bundesgerichtshofes zum Thema Mobiltelefone. Diese betrafen jedoch die Ansprüche von Hauseigentümern, die in der Nähe von Sendemasten lebten und die damit verbundene Richtigkeit der Grenzwerte im Immissionsbereich.
Sollte in Beförderungsbedingungen also ein „Handy-Verbot“ enthalten sein, dürfen Sie tatsächlich nicht telefonieren. Sie sollten sich die Beförderungsbedingungen der einzelnen Unternehmen aber einmal anschauen.
Ansonsten sind Sie tatsächlich „machtlos“.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado
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