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Frage geschrieben am 15.04.2010 18:40:24

Telefonieren am Steuer, I-Pod Nutzung

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1841
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag!

Ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten wegen aufnahme oder halten eines Handys.
Jedoch hat es sich dabei um meinen I-Pod gehandelt, mit dem in Musik abspiele über das Autoradio mittels FM-Transmitter.
Lohnt es sich einen Widerspruch einzulegen?
Mit welchen Kosten müsste ich ca. rechnen, wenn mir der Richter nicht glaubt?
Ist es sinnvoll Fotos zu machen aus der Sicht des Polizisten wie ich den I-Pod halte, dass man sieht wie identisch das ganze von weitem ausschaut?
Vielen Dank!
MfG
Andreas Bez


Antwort geschrieben am 15.04.2010 18:45:50
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihnen wird das Benutzen eines Handy während des Autofahrens vorgeworfen.

Die zu erwartende Strafe beträgt 40,00€ sowie einen Punkt im VZR (Flensburg).


Ich gehe davon aus, dass Sie alleine gefahren sind. (wenn nicht, bitte berichtigen).

Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtsschutz?


Ich erachte Ihre Chancen als äußerst gering, sollten Sie Einspruch gegen den ergehenden Bußgeldbescheid einlegen.


Um die Aussage des Polizisten als Zeugen zu entkräften ( dass es sich nicht um ein Handy sondern um ein zum Verwechseln ähnelndes I-Pod Gerät gehandelt hat), wären m.E. Zeugen nötig, die bestätigen könnten, dass Sie nicht telefoniert haben.

Fotos vom Blickwinkel der Poizei zu erstellen erachte ich als sinnlos.

Zu den 40€ würden Verwaltungsgebühren sowie Gerichtskosten anfallen, diese dürften die 40€ bei weitem übersteigen.


Ich bitte im Rahmen der kostenlosen Nachfrage mitzuteilen, ob eine Verkehrsrechtsschutz besteht und ob sich außer Ihnen noch weitere Zeugen im Fahrzeug befunden haben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bauer
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.04.2010 18:52:19

Vielen Dank Herr Bauer!

Leider besteht keine Rechtsschutzversicherung und ich kann keinen Zeugen benennen.
Wollte mich nur davor informieren, bevor ich es "einfach" hinnehme.

MfG
Andreas Bez
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.04.2010 18:55:36

für diesen Falle rate ich Ihnen aus anwaltlicher und wirtschaftlicher Sicht davon ab, Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.


Falls weitere Infos gewünscht sind, bitte per Email nachfragen!

Mit freundlichen Grüßen


Michael Bauer
Rechtsanwalt

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