Antwort vom
29.04.2008 | 19:55
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen wie folgt beantworte .
Vorab möchte ich Sie jedoch darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern lediglich dazu dient, einen ersten Überblick zu Ihrem Rechtsproblem zu erhalten.
Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Zu Ihren Fragen:
Wenn Sie als Minderjähriger (hiervon gehe ich aus, weil sie von einem Jugendfehler geschrieben haben – falls dies nicht zutreffend ist, korrigieren Sie mich bitte) einen Vertrag abschließen, der für Sie nachteilig ist, ist dieser Vertrag unwirksam, wenn er nicht von Ihrem Erziehungsberechtigten genehmigt wird. Die Gegenseite kann dann keine Ansprüche gegen Sie geltend machen.
Einen Vertrag haben Sie grds. abgeschlossen, denn hierzu bedarf es keiner Mündlichkeit; das Drücken der Rautetaste genügt. Allerdings ist dieser Vertrag für Sie nachteilig, sodass es zur Wirksamkeit der Genehmigung bedürfte. Hiervon ist nach Ihren Angaben nicht auszugehen. Daher ist zwischen Ihnen und TRC kein Vertrag zustande gekommen.
Zwar könnte TRC behaupten, dass nicht Sie, sondern Ihr Vater den Vertrag abgeschlossen haben, dafür wäre TRC aber beweispflichtig, was nicht einfach werden dürfte.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass dies kein Einzelfall ist, bei dem TRC ähnlich vorgeht. In den allermeisten Fällen geht TRC aber nicht gerichtlich gegen die Zahlungssäumigen vor.
Ich rate Ihnen daher, nicht zu bezahlen, sondern TRC einen Brief zu schreiben, dass Sie sich anwaltlichen Rat gesucht haben und daher die Rechnung nicht begleichen werden.
Sollte TRC darauf nicht reagieren, sollten Sie anwaltliche Hilfe konsultieren.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller
30.04.2008 | 10:54
Leider bin ich bereits volljährig.
Eine Frage zur Rechnung der anderen Firma: Ist die Abonnementrechnung gerechtfertigt und kam durch den Anruf ein Abo-Vertrag zustande?
Ergänzung vom Anwalt
30.04.2008 | 19:50
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Wenn Sie volljährig sind, haben Sie grds. einen Vertrag abgeschlossen, da Sie mit Hilfe der Rautetaste dem Vertragsangbot konkludent zugestimmt haben. Grds. kann dabei auch ein Abonnement-Vertrag abgeschlossen worden sein, wenn das von Ihnen angenommene Vertragsangebot einen solchen Vertragsbestandteil beinhaltete.
Allerdings gilt das bereits in meiner 1. Antwort Geschriebene. Da es sich hier um eine relativ undurchsichtige Sache handelt und auch viel daür spricht, dass der VErtrag wegen eines Verstoßes gegen
§ 310 ff. BGB (früher AGB-Gesetz) unwirksam ist, lassen es Unternehmen wie TRC nur relativ selten auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen. Dies gilt genauso für solche Gesellschaften, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben.
Damit gilt Folgendes: grds. haben Sie zwar einen wirksamen Vertrag abgeschlossen, allerdings spricht viel dafür, dass dieser unwirksam ist. Darüber hnaus ist fraglich, ob TRC und Prima Factura es wirklich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Das Risiko, in einem Prozess - falls es zu einem kommt - zu unterliegen, besteht aber trotzdem...
Mit freundlichen Grüßen